Aufgabenbereich des Amts für Berufsbildung Zu
den wichtigsten Aufgaben gemäss Berufsbildungsgesetz zählen:
- Überwachung der Lehr- und Anlehrverhältnisse
- Beaufsichtigung der Lehrbetriebe
- Erteilung von Ausbildungsbewilligungen
- Beratung von Lehrlingen, Erziehungsverantwortlichen und Lehrmeistern
- Vollzug des Prüfungswesens
- Ausstellung der Fähigkeitszeugnisse und Notenausweise
- Vermittlung von Lehrstellen
- Zusammenarbeit mit Berufsschulen, Ausbildungszentren und Weiterbildungsinstitutionen
- Mitarbeit in nationalen, regionalen und internationalen Gremien
- Beratung der Regierung in Fragen der Berufsbildung
- Finanzierung des Berufsbildungswesens (Grund-, Fort- und Weiterbildung)
- Betreuung der europäischen Berufsbildungsprojekte
- Führung der Nationalagentur Leonardo da Vinci
Detaillierte
Informationen zu den einzelnen Aufgabengebieten finden Sie auf der Website des Amts für
Berufsbildung .
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