Fürst Hans-Adam II. wurde als ältester Sohn von Fürst
Franz Josef II. . von und zu Liechtenstein und Fürstin Gina am 14. Februar
1945 geboren. Der Name Hans-Adam stellt eine sinnige Verbindung von Vergangenheit und Gegenwart dar.
Fürst Johann (Hans) Adam I. - er regierte von 1699 bis 1712 - war der Begründer des Fürstentums Liechtenstein
durch den Kauf der Herrschaft Schellenberg (1699) und den Kauf der Grafschaft Vaduz (1712). Fürst
Hans-Adam II. wuchs zusammen mit seinen vier Geschwistern bei seinen Eltern auf Schloss Vaduz auf. Er
besuchte die Volksschule in Vaduz und war Mitglied der Pfadfinderabteilung Vaduz. Im Jahre 1956 trat
Fürst Hans-Adam II. ins Wiener Schottengymnasium ein, an dem schon sein Vater studiert hatte. 1960
wechselte er ans Gymnasium in Zuoz, das er 1965 mit der Schweizer Matura und dem Deutschen Abitur abschloss.
Anschliessend arbeitete Fürst Hans-Adam II. als Praktikant in einer Bank in London. Er spricht neben
seiner Muttersprache Deutsch, englisch und französisch. Im
Herbst 1965 nahm Fürst Hans-Adam II. an der Hochschule St. Gallen das Studium der Betriebs- und Volkswirtschaft
auf, das er im Jahre 1969 mit dem Lizentiat abschloss. Am
30. Juli 1967 vermählte sich Fürst Hans-Adam II. mit Gräfin Marie Kinsky von Wchinitz und Tettau. Sie
haben vier Kinder: - Erbprinz Alois, geb. 11. Juni 1968 - Prinz Maximilian, geb. 16. Mai 1969 - Prinz
Constantin, geb. 15. März 1972 - Prinzessin Tatjana, geb. 10. April 1973. Im
Jahre 1970 betraute Fürst Franz Josef II. seinen Sohn mit der Reorganisation der Verwaltung des Vermögens
des Fürstenhauses. Im Zuge der Reorganisation wurde das Privatvermögen des Fürsten in Stiftungen eingebracht. In
seinem 45. Regierungsjahr im Jahre 1984 hatte Fürst Franz Josef II. gemäss Artikel 13bis der Verfassung
Fürst Hans-Adam II. als dauernden Stellvertreter eingesetzt und ihn mit der Wahrnehmung der Staatsgeschäfte
beauftragt. Am 13. November 1989, nach dem Tode seines Vaters Fürst Franz Josef II., übernahm Fürst
Hans-Adam II. die Regentschaft. Fürst Hans-Adam II. setzte sich schon während der Stellvertretung besonders
für eine eigenständige Aussenpolitik Liechtensteins ein. Unter seiner Führung gelang 1990 der UNO-Beitritt
Liechtensteins und 1995 der Beitritt zum EWR. Nachdem
im 19. und 20. Jahrhundert verschiedene Versuche gescheitert waren, das Hausgesetz von 1606 zu ersetzen,
wurde 1993 auf Vorschlag von Fürst Hans-Adam II. vom Fürstenhaus das neue Hausgesetz angenommen und
im Liechtensteinischen Landesgesetzblatt Nr. 100/1993 veröffentlicht. Dieses soll für das Fürstenhaus
die Grundlage sein, um auch im 3. Jahrtausend die familieninternen Fragen zu regeln und die Autonomie
des Fürstenhauses in diesen Fragen abzusichern. Die männliche Erbfolge wurde beibehalten 2003
konnte Fürst Hans-Adam II. eine jahrelange Diskussion um die Stellung der Monarchie in der Verfassung
erfolgreich mit einer Volksabstimmung abschliessen, nachdem die für eine Verfassungsänderung notwendige
Mehrheit im Landtag nicht erreicht wurde. 64 % der Stimmberechtigten sprachen sich für den Verfassungsvorschlag
des Fürstenhauses aus, 20 % für die Beibehaltung der alten Verfassungsbestimmungen, 16 % für Änderungen,
welche die Stellung der Monarchie in der Verfassung stark geschwächt hätten. Am
15. August 2004 hat Fürst Hans-Adam II. gemäss Art. 13bis der Verfassung des Fürstentums Liechtenstein
Erbprinz Alois zur Vorbereitung für die Thronfolge als seinen Stellvertreter mit der Ausübung der ihm
zustehenden Hoheitsrechte betraut. Der Erbprinz nimmt somit seit dem 15. August 2004 sowohl national
als auch international die Aufgaben des Staatsoberhauptes des Fürstentums Liechtenstein wahr. Fürst
Hans-Adam II. widmet sich seither nun wieder vermehrt der Verwaltung des Vermögens des Fürstenhauses. |