Gemäss Ressortplan der Regierung ist die staatliche Kulturpolitik
und Kulturförderung dem Ressort „Kultur“ und dem Ressort „Bildungswesen“ – was die Aktivitäten von Musikschule
und Kunstschule betrifft – zugeteilt. Gewisse
Aufgaben im Kulturbereich werden von der Regierung an Amtsstellen der Landesverwaltung (Landesarchiv,
Stabsstelle für Kulturfragen, Archäologie, Denkmalpflege und Kulturgüterschutz) oder an öffentlich-rechtliche
Stiftungen (Liechtensteinische Landesbibliothek, Liechtensteinisches Landesmuseum, Kunstmuseum Liechtenstein,
Erwachsenenbildung Liechtenstein, Liechtensteinische Musikschule, Kunstschule Liechtenstein) übertragen. Grundlage
der Kulturförderung bildet das Kulturförderungsgesetz von 1990, das die freie künstlerische Entfaltung
sichert und die Aufgaben des Kulturbeirats regelt. Der Kulturbeirat ist eine Kommission der Regierung
und berät diese in Fragen der Förderung und Koordination von kulturellen Tätigkeiten. |
 Ausstellung im Kunstmuseum Liechtenstein
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