Das Landesarchiv
sichert
die Überlieferung der staatlichen Behörden des Fürstentums Liechtenstein, sofern diesen Unterlagen bleibender
Wert für die Erforschung der liechtensteinischen Geschichte, für die Sicherung von Bürgerrechten oder
als Informationen für Gesetzgebung, Verwaltung oder Rechtssprechung zukommt. Das Landesarchiv verwahrt
auch schriftliche Nachlässe von bedeutenden Personen, Unterlagen von Pfarreien, Verbänden und Vereinen.
Ausserdem sammelt es Film-, Ton- und Bilddokumente, Presseausschnitte und Kopien oder Abschriften in
anderen Archiven, soweit solche Dokumente Liechtenstein betreffen. Aufgabe
des Landesarchivs ist es, über den dauernden Wert der Unterlagen zu entscheiden, sie zu ordnen und sachgerecht
zu erschliessen sowie auf Dauer zu sichern. Aus dem Archivgut werden Auskünfte erteilt. Die
Bestände des Landesarchivs können von jedermann benutzt werden. Gemäss Archivgesetz unterliegen die
meisten Unterlagen einer Sperrfrist von 30 oder 80 Jahren. |