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Landesarchiv 

Das Landesarchiv sichert die Überlieferung der staatlichen Behörden des Fürstentums Liechtenstein, sofern diesen Unterlagen bleibender Wert für die Erforschung der liechtensteinischen Geschichte, für die Sicherung von Bürgerrechten oder als Informationen für Gesetzgebung, Verwaltung oder Rechtssprechung zukommt. Das Landesarchiv verwahrt auch schriftliche Nachlässe von bedeutenden Personen, Unterlagen von Pfarreien, Verbänden und Vereinen. Ausserdem sammelt es Film-, Ton- und Bilddokumente, Presseausschnitte und Kopien oder Abschriften in anderen Archiven, soweit solche Dokumente Liechtenstein betreffen.

Aufgabe des Landesarchivs ist es, über den dauernden Wert der Unterlagen zu entscheiden, sie zu ordnen und sachgerecht zu erschliessen sowie auf Dauer zu sichern. Aus dem Archivgut werden Auskünfte erteilt.

Die Bestände des Landesarchivs können von jedermann benutzt werden. Gemäss Archivgesetz unterliegen die meisten Unterlagen einer Sperrfrist von 30 oder 80 Jahren.

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