Archäologische Funde zeigen, dass das Gebiet des heutigen Fürstentums Liechtenstein seit dem 5. Jahrtausend v. Chr. besiedelt ist. Auf Gutenberg und am Eschnerberg befanden sich mehrere Kult- und Siedlungsplätze. Bevölkerungs-mässig waren diese „Ureinwohner“ den Rätern zuzurechnen, von Westen her sind auch keltische Einflüsse feststellbar.
Im Jahre 15 v. Chr. wurde Rätien von den Römern erobert und zur römischen Provinz erklärt. Bereits im 1. Jahrhundert n. Chr. wurde eine Heerstrasse gebaut, die von Italien über den Splügenpass, Chur und die Luziensteig auf der rechten Rheintalseite nach Bregenz führte. Im 5. Jahrhundert zerfiel das Römerreich. Die folgenden Jahrhunderte waren durch die alemannische Zuwanderung gekennzeichnet.
Seit dem 10. Jahrhundert war Rätien im Besitz der Grafen von Bregenz, die 1152 aber ausstarben. Das ehemalige Rätien wurde nun durch Erbteilungen mehr und mehr aufgesplittert. Unterrätien ging zunächst an die Grafen von Montfort, die sich später in die Linien Montfort und Werdenberg aufteilten. In den folgenden Jahrhunderten wechselte das Gebiet des heutigen Liechtensteins mehrmals den Besitzer, bis Fürst Johann Adam Andreas von Liechtenstein auf besagtes Gebiet aufmerksam wurde: Die Fürsten von Liechtenstein waren 1608 in den Fürstenstand erhoben worden, doch war mit dieser Erhebung noch nicht die Zulassung in den Reichsfürstenrat verbunden. Um die Zulassung zum Reichsfürstenrat zu erreichen, brauchten sie einen reichsunmittelbaren Besitz. 1699 erwarb Fürst Johann Adam Andreas von Liechtenstein die Herrschaft Schellenberg , 1712 kam die Grafschaft Vaduz hinzu. 1719 wurden die beiden Herrschaften zum Reichsfürstentum Liechtenstein erhoben.
Die Französische Revolution bildete den Auftakt zu tiefgreifenden Veränderungen in Europa. 1806 löste Napoleon das Alte Deutsche Reich auf und gründete den Rheinbund, in welchen Liechtenstein als souveräner Staat aufgenommen wurde. Nach Napoleons Niederlage bei Waterloo wurde auf dem Wiener Kongress 1815 eine neue politische Ordnung für Europa gesucht. Liechtenstein wurde als selbstständiger Kleinstaat in den Deutschen Bund aufgenommen und somit langfristig zum einzigen deutschen Kleinstaat, der seine Selbstständigkeit bewahren konnte.
1852 schloss Liechtenstein einen Zollvertrag mit Österreich-Ungarn. 1861 erhielt Liechtenstein seine erste Bank, 1862 folgten eine konstitutionelle Verfassung und die erste Landeszeitung. 1918 entstanden die ersten Parteien: die Christlich-Soziale Volkspartei und die Fortschrittliche Bürgerpartei. Die Forderungen nach mehr demokratischen Rechten mündeten im Jahre 1921 in eine neuen Verfassung, welche wesentliche direktdemokratische Einrichtungen wie Volksinitiative und Referendum vorsah.
Nach dem Zusammenbruch der österreichisch-ungarischen Monarchie wandte sich Liechtenstein der Schweiz zu und kündigte 1919 den Zollvertrag mit Österreich. In den folgenden Jahren und Jahrzehnten wurde mit der Schweiz und den Kantonen ein dichtes Netz von Verträgen vereinbart, unter ihnen der Zollvertrag von 1923, der bis heute die Basis für eine enge Partnerschaft bildet.
1938 nahm Fürst Franz Josef II. als erster Landesfürst seinen Wohnsitz auf Schloss Vaduz. Seither residiert der amtierende Fürst im Fürstentum Liechtenstein. Bereits während des Zweiten Weltkrieges entstanden die ersten neuen Industriebetriebe. Die Nachkriegszeit war von einem anhaltenden Wirtschaftsaufschwung gekennzeichnet. Innerhalb weniger Jahrzehnte wandelte sich Liechtenstein von einem armen Agrarstaat zu einem modernen Staat mit diversifizierter Wirtschaft. Die hoch spezialisierten Industriebetriebe sind weltweit konkurrenzfähig, das Gewerbe hat in der Region eine starke Position.
Nach dem wirtschaftlichen Wiederaufbau der Nachkriegszeit folgte 1950 der Beitritt zum Statut des Internationalen Gerichtshofs, 1975 unterzeichnete Liechtenstein zusammen mit 34 weiteren Staaten die KSZE-Schlussakte von Helsinki (heutige OSZE), 1978 trat Liechtenstein dem Europarat bei und 1990 wurde Liechtenstein in die Vereinten Nationen (UNO) aufgenommen. 1991 trat Liechtenstein der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) als Vollmitglied bei und seit 1995 ist Liechtenstein Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie der Welthandelsorganisation (WTO). Die Beziehungen im Rahmen des EWR und der EU nehmen aus wirtschafts- und integrationspolitischer Sicht eine besondere Stellung in der liechtensteinischen Aussenpolitik ein. Daneben werden vor allem die guten Beziehungen zu den Nachbarländern Schweiz und Österreich gepflegt.
Als Kleinstaat ist Liechtenstein im zwischen staatlichen Dialog und im aussenpolitischen Interessensausgleich noch mehr als andere auf die Einhaltung des Völkerrechts, auf einen fairen Umgang im zwischenstaatlichen Verhältnis und auf Kompromissbereitschaft angewiesen.
Die Geschichte (PDF, 127.76 KB) 
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