Als Grundsatz kann festgehalten werden, dass aus staatlicher Sicht einer breiten und qualifizierten Sportausübung eine wichtige sozial-, gesundheits- und gesellschaftspolitische Bedeutung zukommt. Der Sport ist ein existenzieller Pfeiler für die Entfaltungsmöglichkeiten des Einzelnen sowie von Gruppen und für die Erhaltung und Förderung der Volksgesundheit. Dieser Aspekt gewinnt gerade in einer Zeit des Wohlstands und einer zunehmenden Bewegungsarmut, verbunden mit ungesunden Ernährungsgewohnheiten, ständig an Bedeutung.
Die Regierung ist als oberstes staatliches Exekutiv-Organ für die Durchführung der Landesverwaltung in Gemässheit der Landesverfassung und der Gesetze verantwortlich (Art. 78 Abs. 1 LV). Im Rahmen dieser Stellung bestimmt die Regierung auf der Grundlage der verfassungsmässigen Aufträge an den Staat im Bereich der Volkswohlfahrt und der Volksgesundheit unter anderem auch über die Politik im Bereich des Sports beziehungsweise der Sportförderung. Eine der wichtigsten Aufgaben der Regierung im Hinblick auf die Realisierung der Sportförderung ist es demnach, beim Landtag im Rahmen des Landesvoranschlags jährlich die für die Sportförderung benötigten Mittel zu beantragen. Die Regierung wird zum einen von der Sportkommission und zum anderen von der Dienststelle für Sport unterstützt. Zuständig innerhalb der Regierung ist das Ressort Sport.
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 Wegen seiner sozialen und
gesundheitlichen Aspekte erfährt der Sport in Liechtenstein breite staatliche Unterstützung
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