Die Globalisierung der Weltwirtschaft hat zu einer engen Verknüpfung der Finanzmärkte und zu einer Liberalisierung der internationalen Finanzströme geführt. Die weit reichenden Möglichkeiten der neuen Informationstechnologien können jedoch auch zu kriminellen Zwecken genutzt werden. Als global ausgerichteter Finanzplatz hat Liechtenstein ein vitales Interesse an einer weltweiten Durchsetzung international anerkannter Standards zur Verhinderung des Missbrauchs der Finanzmärkte. Die liechtensteinische Aussenpolitik richtet daher grosses Augenmerk auf die Ausarbeitung und internationale Durchsetzung von einheitlichen Regeln zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Auf nationaler Ebene wurden in den letzten Jahren zahlreiche Massnahmen getroffen.
Bekämpfung von Geldwäsche Liechtenstein ist Vertragsstaat des Übereinkommens vom 8. November 1990 über Geldwäscherei sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten (Strassburger Konvention). Als Mitglied des Europarats beteiligt sich Liechtenstein aktiv an den Arbeiten des Expertenkomitees zur Evaluierung von Massnahmen gegen die Geldwäsche (Moneyval ). Dieses Komitee überprüft nach dem Vorbild der „Financial Action Task Force on Money Laundering“ (FATF) die Umsetzung der 40 Empfehlungen der FATF gegen die Geldwäsche sowie der Strassburger Konvention in jenen Mitgliedsländern des Europarats, die nicht gleichzeitig Mitglied der FATF sind. Moneyval hat bereits zwei Evaluationen der liechtensteinischen Massnahmen gegen die Geldwäsche durchgeführt (1999 und 2002). Mehrere Experten aus Liechtenstein haben sich zudem als Evaluatoren an Besuchen des Moneyval in anderen Ländern beteiligt. Im Jahr 2002 unterzog sich Liechtenstein auch einem „Offshore Financial Center Assessment“ des Internationalen Währungsfonds (IWF). In ihrem Bericht attestierten die Experten des IWF dem liechtensteinischen Abwehrdispositiv gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einen „high level of compliance with international standards“, das heisst einen hohen Umsetzungsgrad in Bezug auf die 40 Empfehlungen der FATF zur Bekämpfung der Geldwäsche wie auch bezüglich der 9 Sonderempfehlungen der FATF zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung. Um die weltweite Umsetzung dieser Standards zu fördern, unterstützt Liechtenstein auch das „Global Programme against Money Laundering“ (GPML) der Vereinten Nationen mit finanziellen Beiträgen. Eine wichtige Stossrichtung dieses Programms ist die technische Unterstützung zum Aufbau wirksamer „Financial Intelligence Units“ in weniger entwickelten Finanzzentren. Auch bei dieser Aktivität steuern Sachverständige aus Liechtenstein ihre Expertise bei.
Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung Liechtenstein ist Vertragsstaat aller 12 einschlägigen Rechtsinstrumente der Vereinten Nationen zur Terrorismusbekämpfung. Zur Umsetzung des Internationalen Übereinkommens vom 9. Dezember 1999 zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus wurde eigens ein Gesetzespaket verabschiedet, welches Anpassungen des Strafrechts, der Strafprozessordnung und der Sorgfaltspflichtgesetzgebung mit sich brachte. Mit dem selben Gesetzespaket wurde auch der Verpflichtung Liechtensteins zur Umsetzung der Resolution 1373 (2001) des UNO-Sicherheitsrats nachgekommen. Dem Unterausschuss des Sicherheitsrats zur Überwachung der Umsetzung der Resolution durch die UNO-Mitgliedstaaten, dem so genannten „Counter Terrorism Committee“ (CTC), wurden mehrere Berichte (2001 (PDF, 225.86 KB) , 2002 (PDF, 732.87 KB) , 2003 (PDF, 46.60 KB) ) unterbreitet, welche die Massnahmen darlegen, die Liechtenstein zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung getroffen hat. Ausserdem hat sich Liechtenstein bereit erklärt, dem CTC Finanzexpertise zur Verfügung zu stellen sowie für andere Staaten technische Unterstützung bei der Umsetzung der Anti-Terrorismus-Standards zu leisten.
Weitere Informationen Grundlagenpapier zum Finanzplatz Liechtenstein (PDF, 431.41 KB) 
Die Verantwortung für die Inhalte liegt beim Amt für Auswärtige Angelegenheiten, 9490 Vaduz, 
|