Die bürgerlichen und politischen Rechte garantieren die klassischen Menschenrechte und Grundfreiheiten. Diese können in folgende Kategorien eingeteilt werden:
- Rechte zum Schutz der persönlichen Integrität:
Recht auf Leben; Verbot der Sklaverei und Zwangsarbeit; Recht auf persönliche Freiheit und Sicherheit; Recht auf Schutz des Privatlebens; Recht auf Rechtsfähigkeit; Verbot, wegen Geldschulden in Haft genommen zu werden; Verbot von Folter und grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe sowie Recht auf menschenwürdige Behandlung im Strafvollzug
- Freiheitsrechte:
Bewegungs- und Niederlassungsfreiheit; Verbot der willkürlichen Ausweisung von Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit; Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; Recht auf freie Meinungsäusserung und Informationsfreiheit; Versammlungsfreiheit; Vereinigungs- und Gewerkschaftsfreiheit
- Verfahrensrechte:
Recht auf Gleichbehandlung vor Gericht; Anspruch auf faire und öffentliche Beurteilung strafrechtlicher Anschuldigungen und zivilrechtlicher Ansprüche durch ein unabhängiges und unparteiisches, gesetzlich vorgesehenes und zuständiges Gericht; spezifische Rechte des Angeklagten im Strafverfahren; Verbot der Rückwirkung des Strafrechts
- Politische Rechte:
Recht auf direkte oder indirekte Teilnahme an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten und an allgemeinen, gleichen und geheimen Wahlen; Anspruch auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern
Auf globaler Ebene werden diese Rechte im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (UNO-Pakt II) garantiert. Die Vertragsstaaten von Pakt II sind zur Achtung und Gewährleistung dieser Rechte an alle auf ihrem Gebiet befindlichen und ihrer Herrschaftsgewalt unterstehende Personen ohne jede Diskriminierung verpflichtet. Zudem obliegt den Vertragsstaaten auch die Verpflichtung, wirksame innerstaatliche Rechtsschutzmöglichkeiten zu schaffen. Liechtenstein ist seit 1999 Vertragsstaat dieses Paktes. Es hat zudem die beiden Protokolle zum Pakt ratifiziert, mit denen die Abschaffung der Todesstrafe garantiert bzw. die Ergreifung einer Individualbeschwerde ermöglicht wird.
Auf europäischer Ebene sind diese Rechte in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verankert. Liechtenstein ist seit 1982 Vertragsstaat der EMRK und hat sich der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte unterstellt. Bisher wurde Liechtenstein in vier Fällen vom Gerichtshof wegen der Verletzung von Rechten, die in der Menschenrechtskonvention garantiert werden, verurteilt. Die notwendigen praktischen und rechtlichen Massnahmen zur Behebung des Missstandes wurden ergriffen und die Urteile wurden umgesetzt.
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