Home Staat</a>
Home  |  FAQ  |  Rechtshinweis  |  Kontakt  |  english  |  français  |  
    Suche starten
Hilfe Diese Seite weiterempfehlen Diese Seite drucken
Staat
alle Themen
Fürstentum Liechtenstein
>> Pfad: Portal / Staat / Aussenpolitik / Menschenrechte / Bürgerliche und politische Rechte
Bürgerliche und politische Rechte 

Die bürgerlichen und politischen Rechte garantieren die klassischen Menschenrechte und Grundfreiheiten. Diese können in folgende Kategorien eingeteilt werden:

  • Rechte zum Schutz der persönlichen Integrität:
    Recht auf Leben; Verbot der Sklaverei und Zwangsarbeit; Recht auf persönliche Freiheit und Sicherheit; Recht auf Schutz des Privatlebens; Recht auf Rechtsfähigkeit; Verbot, wegen Geldschulden in Haft genommen zu werden; Verbot von Folter und grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe sowie Recht auf menschenwürdige Behandlung im Strafvollzug
  • Freiheitsrechte:
    Bewegungs- und Niederlassungsfreiheit; Verbot der willkürlichen Ausweisung von Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit; Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; Recht auf freie Meinungsäusserung und Informationsfreiheit; Versammlungsfreiheit; Vereinigungs- und Gewerkschaftsfreiheit
  • Verfahrensrechte:
    Recht auf Gleichbehandlung vor Gericht; Anspruch auf faire und öffentliche Beurteilung strafrechtlicher Anschuldigungen und zivilrechtlicher Ansprüche durch ein unabhängiges und unparteiisches, gesetzlich vorgesehenes und zuständiges Gericht; spezifische Rechte des Angeklagten im Strafverfahren; Verbot der Rückwirkung des Strafrechts
  • Politische Rechte:
    Recht auf direkte oder indirekte Teilnahme an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten und an allgemeinen, gleichen und geheimen Wahlen; Anspruch auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern

Auf globaler Ebene werden diese Rechte im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (UNO-Pakt II) garantiert. Die Vertragsstaaten von Pakt II sind zur Achtung und Gewährleistung dieser Rechte an alle auf ihrem Gebiet befindlichen und ihrer Herrschaftsgewalt unterstehende Personen ohne jede Diskriminierung verpflichtet. Zudem obliegt den Vertragsstaaten auch die Verpflichtung, wirksame innerstaatliche Rechtsschutzmöglichkeiten zu schaffen. Liechtenstein ist seit 1999 Vertragsstaat dieses Paktes. Es hat zudem die beiden Protokolle zum Pakt ratifiziert, mit denen die Abschaffung der Todesstrafe garantiert bzw. die Ergreifung einer Individualbeschwerde ermöglicht wird.

Auf europäischer Ebene sind diese Rechte in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verankert. Liechtenstein ist seit 1982 Vertragsstaat der EMRK und hat sich der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte unterstellt. Bisher wurde Liechtenstein in vier Fällen vom Gerichtshof wegen der Verletzung von Rechten, die in der Menschenrechtskonvention garantiert werden, verurteilt. Die notwendigen praktischen und rechtlichen Massnahmen zur Behebung des Missstandes wurden ergriffen und die Urteile wurden umgesetzt.

Weitere Informationen

Links zum Thema

Die Verantwortung für die Inhalte liegt beim Amt für Auswärtige Angelegenheiten, 9490 Vaduz, office@liechtenstein.li

Verfassung
Wahlsystem
Staatskalender
Geschichte
Aufgaben
Rechte
Organisation
Landtagswahlen
Mitglieder der Regierung
Ressorts (Ministerien)
Regierung und Verwaltung
Regierungschefs seit 1921
Pressemeldungen
www.regierung.li
Kontakt
Das Aussenministerium
Ziele und Prioritäten
Finanzplatz
Menschenrechte
Internationale Humanitäre Zusammenarbeit und Entwicklung (IHZE)
Umwelt und Nachhaltige Entwicklung
Bilaterale Beziehungen
Multilaterale Beziehungen / Internationale Organisationen
Ausgewählte Themen
Aktuelle Meldungen
Fragen und Antworten
EWR-Abkommen
EWR-Mitgliedstaaten
EWR-Geschichte
EWR-Erweiterung
EWR-Institutionen
Stabsstelle EWR
Gerichtsbarkeit
Gerichte
Allgemeine Informationen
Vaduz
Balzers / Mäls
Planken
Schaan
Triesen
Triesenberg / Steg / Malbun
Eschen / Nendeln
Gamprin / Bendern
Mauren / Schaanwald
Ruggell
Schellenberg
Regierungsprogramm
Steuerreform 2007
Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Vertretungen im Ausland
Rassismus
Kinderrechte
Frauenrechte
Folterverbot
Bürgerliche und politische Rechte
Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
Klimaschutz
Nachhaltige Entwicklung der Bergregionen
Schweiz
Österreich
Deutschland
USA
Diplomatische und konsularische Vertretungen beim Fürstentum Liechtenstein
Mitgliedschaften
UNO
Europarat
OSZE
EFTA
EU
WTO
EPO
Pressemitteilungen
Vorträge
Newsletter
Malbun I - Bericht
Malbun II - Bericht
Malbun II - Bilder
Diskriminierungsverbot
Die vier Grundfreiheiten
Gemeinsame Wettbewerbsregeln
Horizontale und flankierende Politiken
EWR-Erweiterung 2004
EWR-Erweiterung 2007
Gemeinsame Organe
EWR/EFTA-Organe
Ordentliche Gerichtsbarkeit
Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verfassungsgerichtsbarkeit