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Frauenrechte 

Der Grundsatz der Gleichberechtigung von Frau und Mann ist bereits in der Einleitung zur Charta der Vereinten Nationen von 1945 verankert: "Wir, die Völker der Vereinten Nationen [sind] fest entschlossen, […] unseren Glauben an die Grundrechte des Menschen, an Würde und Wert der menschlichen Persönlichkeit, an die Gleichberechtigung von Mann und Frau, […] erneut zu bekräftigen […]".

Dieser Grundsatz ist in der von der UNO-Generalversammlung 1948 verabschiedeten universellen Menschenrechtserklärung übernommen worden. Ebenso haben sich die beiden UNO-Menschrechtspakte über die bürgerlichen und politischen bzw. sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Rechte von 1966 diesen Grundsatz zu eigen gemacht. Sie unterscheiden nicht zwischen den Geschlechtern und gelten selbstredend für alle Menschen, also auch für die Frauen. Es zeigte sich jedoch, dass den frauenspezifischen Anliegen im Menschenrechtsbereich nur ungenügend Rechnung getragen wurde und dass Menschenrechte nicht überall automatisch auch als Frauenrechte verstanden werden.

Als zusätzliches Instrument zur Erreichung der Gleichstellung der Geschlechter ist daher das UNO-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (Frauenrechtskonvention) von 1979 geschaffen worden. Die Konvention definiert in 30 Artikeln die weltweit gültigen Massstäbe für eine Gesellschaft der Gleichberechtigung von Frau und Mann sowie die Aufgaben von Staat und Gesellschaft zur Durchsetzung der Frauenrechte. Bisher haben 186 Staaten die Frauenkonvention ratifiziert (Stand August 2009). Liechtenstein ist seit 1996 Vertragsstaat. Im September 2009 wurde der vierte Länderbericht über die Umsetzung der Konvention in Liechtenstein bei der UNO eingereicht.

Durch das Protokoll von 1999 zur Frauenkonvention wurde die Möglichkeit geschaffen, Frauendiskriminierung international einzuklagen. Zuständig für die Bearbeitung der Klagen ist der UNO-Ausschuss zur Überwachung der Frauenkonvention (CEDAW). Das Protokoll trat 2000 in Kraft und wurde bisher von 98 Staaten ratifiziert (Stand August 2009). Liechtenstein hat das Protokoll im Oktober 2001 ratifiziert.

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen führte 2000 eine Sondersession zum Thema „Gleichstellung von Mann und Frau, Entwicklung und Frieden für das 21. Jahrhundert“ in New York durch, an welcher auch Liechtenstein vertreten war. Ziel der Veranstaltung war es, die seit der UNO-Weltfrauenkonferenz in Peking von 1995 auf globaler Ebene gemachten Fortschritte bei der Umsetzung der Frauenrechte zu prüfen und die noch nicht überwundenen Hindernisse und die neuen Herausforderungen bei der Verwirklichung dieser Rechte zu ermitteln. Zu diesem Zweck war in Peking eine Aktionsplattform verabschiedet worden, welche rund 360 Massnahmen in den Bereichen Menschenrechte, Gewalt, Gesundheit, bewaffnete Konflikte, Wirtschaft, Entscheidungspositionen und –prozesse, Mechanismen zur Gleichstellungsförderung, Entwicklungsfragen, Armut, Erziehung und Ausbildung, Umwelt, Medien und Mädchen sowie die Zuständigkeit und den Zeitrahmen für die Umsetzung der Massnahmen definierte. Übergeordnetes Ziel der Aktionsplattform ist der Einbezug einer geschlechts­bezogenen Perspektive in allen Bereichen von Politik, Wirtschaft, Verwaltung etc. ("Gender Mainstreaming"). Alle Teilnehmerstaaten haben sich zur Umsetzung der Aktionsplattform im Rahmen eines nationalen Aktionsplans verpflichtet. In Liechtenstein ist die Stabsstelle für Chancengleichheit der Regierung für die Umsetzung der Aktionsplattform verantwortlich. In jährlichen Umsetzungsplänen berichtet das Büro der Regierung über die durchgeführten Aktivitäten.

Neben der UNO setzt sich auch der Europarat für die Verbesserung der Rechte der Frauen ein. Rechtlich sind die Frauenrechte in der Europäischen Menschenrechtskonvention und in der Europäischen Sozialcharta verankert. Ein Expertenkomitee für die Gleichberechtigung von Frau und Mann, in dem auch Liechtenstein vertreten ist, befasst sich mit der Thematik. Daneben setzt sich der Europarat auf verschiedenen Ebenen für die Förderung der Gleichberechtigung von Frau und Mann, der Partizipation von Frauen in Entscheidungsprozessen, in Demokratisierungsprozessen, in Konfliktprävention und Wiederaufbau, aber auch für die Verhinderung aller Formen von Gewalt gegen Frauen, einschliesslich Frauenhandel, ein.

Das Engagement zugunsten der Rechte der Frauen ist schliesslich ein integrierender Bestandteil der Internationalen Humanitären Zusammenarbeit Liechtensteins. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem Schutz von Frauen in bewaffneten Konflikten und dem Einbezug der Frauen beim Wiederaufbau nach Konflikten, der Bekämpfung von Frauenhandel und sexueller Ausbeutung sowie dem Kampf gegen HIV/AIDS.

Weitere Informationen

  • Über die Aktivitäten bei der UNO
  • Über die Aktivitäten beim Europarat (deutsch / englisch )
  • Erster liechtensteinischer Länderbericht zu Handen der UNO über die Umsetzung der Frauenrechtskonvention (deutsch (PDF, 355.68 KB)Download als PDF-Datei / englisch (PDF, 1.93 MB) Download als PDF-Datei)
  • Zweiter liechtensteinischer Länderbericht zu Handen der UNO über die Um­setzung der Frauenrechtskonvention (deutsch (PDF, 307.16 KB)Download als PDF-Datei /englisch (PDF, 162.88 KB) Download als PDF-Datei)
  • Abschliessende Betrachtungen des UNO-Ausschusses CEDAW zum ersten liechtensteinischen Länderbericht (englisch)
  • Dritter liechtensteinischer Länderbericht zu Handen der UNO über die Umsetzung der Frauenrechtskonvention (deutsch (PDF, 710.79 KB) Download als PDF-Datei/ englisch (PDF, 628.59 KB)Download als PDF-Datei)
  • Abschliessende Betrachtungen des UNO-Ausschusses CEDAW zum zweiten und dritten liechtensteinischen Länderbericht (deutsch (PDF, 87.09 KB) Download als PDF-Datei/ englisch (PDF, 75.19 KB) Download als PDF-Datei)
  • Vierter liechtnesteinischer Länderbericht zu Handen der UNO über die Umsetzung der Frauenrechtskonvention (deutsch (PDF, 374.81 KB) Download als PDF-Datei / englisch (PDF, 361.03 KB) Download als PDF-Datei)

Links zum Thema

  • Das UNO-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (Frauenkonvention, deutsch / englisch )
  • Fakultativprotokoll zum Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (LGBl. 2002 Nr. 17 (PDF, 54.60 KB))Download als PDF-Datei
  • Die UNO-Sondersession zum Thema „Gleichstellung von Mann und Frau, Entwicklung und Frieden für das 21. Jahrhundert“ in New York (englisch)

Stabsstelle für Chancengleichheit

Die Verantwortung für die Inhalte liegt beim Amt für Auswärtige Angelegenheiten, 9490 Vaduz, office@liechtenstein.li

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