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Kinderrechte 

Alle Kinder haben ein Recht darauf, angemessen versorgt, gefördert und geschützt zu werden und sich am gesellschaftlichen Leben zu beteiligen. Diese Grundrechte der Kinder sind in einem internationalen Übereinkommen festgeschrieben: der Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes. Die Konvention wurde am 20. November 1989 von der UNO-Generalversammlung angenommen und definiert in 54 Artikeln die weltweit gültigen Maßstäbe für eine kindgerechte Gesellschaft sowie die Aufgaben von Staat und Gesellschaft zur Durchsetzung der Rechte von Kindern. Durch die Konvention wurden Kinderrechte in den Rang von Menschenrechten gehoben, die Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre auf einer völkerrechtlich verbindlichen Basis zustehen. Mit Ausnahme von zwei Staaten haben alle Länder der Welt die Kinderrechtskonvention ratifiziert. Liechtenstein ist seit 1996 Vertragsstaat und hat bisher zwei Länderberichte (1998, 2004) über die Umsetzung der Konvention in Liechtenstein bei der UNO eingereicht.

Weil Kinderrechte in bestimmten Situationen besonders gefährdet sind, wurde die Konvention im Jahr 2000 mit zwei Zusatzprotokollen ergänzt. Es handelt sich dabei um ein Protokoll über die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten und um ein Protokoll über Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornographie. Liechtenstein hat beide Protokolle unterzeichnet und das Protokoll über die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten Anfang 2005 ratifiziert. Die Ratifikation des Protokolls über Kinderhandel ist derzeit in Vorbereitung.

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hielt vom 8.-10. Mai 2002 eine Sondersession zum Thema Kinder ab. Liechtenstein war durch Regierungschef Otmar Hasler an dieser Session vertreten. Ziel der Veranstaltung war es, die seit dem Weltkindergipfel von 1990 auf globaler Ebene gemachten Fortschritte bei der Umsetzung der Kinderrechte zu prüfen und die noch nicht überwundenen Hindernisse und die neuen Herausforderungen bei der Verwirklichung dieser Rechte zu ermitteln.

Neben der UNO setzt sich auch der Europarat für die Verbesserung der Rechte der Kinder ein. Eine Anzahl seiner Konventionen hat direkte Auswirkungen auf die rechtliche Situation von Kindern und Jugendlichen. Liechtenstein hat mehrere davon ratifiziert, so zum Beispiel das Europäische Adoptionsübereinkommen, das Europäische Übereinkommen über die Rechtsstellung von unehelichen Kindern und das Europäische Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht von Kindern und die Wiederherstellung des Sorgerechts.

Das Engagement zugunsten der Rechte der Kinder ist auch ein integrierender Bestandteil der Internationalen Humanitären Zusammenarbeit Liechtensteins. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem Schutz von Kindern in bewaffneten Konflikten, der Beseitigung von sexueller Ausbeutung von Kindern, dem Kampf gegen HIV/AIDS und der Sicherstellung von kostenloser Grundbildung und Gesundheitsversorgung.

Weitere Informationen

  • Über die Aktivitäten bei der UNO (deutsch)
  • Über die Aktivitäten beim Europarat (deutsch)
  • Erster liechtensteinischer Länderbericht vom 14. April 1998 über die Umsetzung des UNO-Übereinkommens über die Rechte des Kindes: (deutsch (PDF, 5.04 MB) Download als PDF-Datei/ englisch (PDF, 140.12 KB)Download als PDF-Datei)
  • Abschliessende Beobachtungen (Concluding Observations) des UNO-Ausschusses für die Rechte des Kindes (CRC) zum ersten Länderbericht: (englisch)
  • Zweiter liechtensteinischer Länderbericht vom 16. Januar 2004 über die Umsetzung des UNO-Übereinkommens über die Rechte des Kindes:  (deutsch (PDF, 1015.34 KB)Download als PDF-Datei / englisch (PDF, 876.71 KB) Download als PDF-Datei)
  • Frageliste (PDF, 20.84 KB) Download als PDF-Dateides UNO-Ausschusses für die Rechte des Kindes (CRC) zur Vorstellung des zweiten Länderberichts und die von Liechtenstein eingereichten schriftlichen Antworten (deutsch (PDF, 293.52 KB) Download als PDF-Datei / englisch (PDF, 271.51 KB) Download als PDF-Datei)
  • Abschliessende Beobachtungen (Concluding Observations) des UNO-Ausschusses für die Rechte des Kindes zum zweiten Länderbericht
    (deutsch (PDF, 63.00 KB) Download als PDF-Datei/ englisch (PDF, 126.09 KB) Download als PDF-Datei)
  • Erster liechtensteinischer Länderbericht vom 11. Dezember 2007 über die Umsetzung des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten (deutsch (PDF, 203.40 KB) Download als PDF-Datei / englisch (PDF, 179.51 KB) Download als PDF-Datei)
  • Rede von Regierungschef Otmar Hasler an der UNO-Sondersession über Kinder (englisch (PDF, 21.27 KB)Download als PDF-Datei)

Links zum Thema

  • Das UNO-Übereinkommen über die Rechte des Kindes (deutsch)
  • Die UNO-Sondersession über Kinder (englisch)
  • Das Europäische Adoptionsübereinkommen (deutsch)
  • Das Europäische Übereinkommen über die Rechtsstellung unehelicher Kinder (deutsch)
  • Das Europäische Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts (deutsch)
  • Kinder- und Jugenddienst
  • UNICEF Schweiz (deutsch)

Die Verantwortung für die Inhalte liegt beim Amt für Auswärtige Angelegenheiten, 9490 Vaduz, office@liechtenstein.li

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