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Europarat 

Der Europarat wurde 1949 als erste zwischenstaatliche Organisation in Europa nach dem Zweiten Weltkrieg gegründet. Das von 10 Staaten (Belgien, Dänemark, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Schweden und Vereinigtes Königreich) am 5. Mai 1949 in London unterzeichnete Statut trat am 3. August 1949 in Kraft. Sitz des Europarats ist Strassburg, eine Stadt, die aufgrund ihrer wechselhaften Geschichte als Symbol der Aussöhnung zwischen Frankreich und Deutschland gilt.

Der Europarat zählt heute 47 Mitglieder. Weissrussland ist der einzige europäische Staat, der noch nicht beitreten konnte. Der Heilige Stuhl, Israel, Japan, Kanada, Mexiko und die Vereinigten Staaten haben Beobachterstatus (im Ministerkomitee bzw. in der Parlamentarischen Versammlung).

Liechtenstein wurde am 23. November 1978 als 21. Mitglied in den Europarat aufgenommen. Die Aufnahme war ein Meilenstein in der Anerkennung Liechtensteins als eigenständiges Mitglied der internationalen Staatengemeinschaft und als Teil der europäischen Familie demokratischer Staaten.

Ziele und Aufgaben
Seit seiner Gründung ist der Europarat eine wichtige Plattform der Begegnung, eine Plattform für den europäischen politischen und rechtlichen Dialog. Mit dem Fall der Berliner Mauer und der Aufnahme der Länder des ehemaligen Ostblocks sowie Russlands wurde der Europarat zur gesamteuropäischen Organisation.

Der Europarat verfolgt unter anderem folgende Ziele:

  • Schutz und Stärkung der Menschenrechte, der pluralistischen Demokratie und des Rechtsstaats;
  • Förderung des Bewusstseins um die gemeinsame kulturelle Identität in ihrer ganzen Vielfalt, für deren ständige Weiterentwicklung der Europarat eintritt;
  • Suche nach Lösungen für die gesellschaftlichen Probleme Europas.

Das Arbeitsfeld umfasst mit Ausnahme von militärischen Fragen praktisch alle Aspekte der europäischen Gesellschaft. Dazu gehören insbesondere Menschenrechte, Medien, Migrationsfragen, juristische Zusammenarbeit, soziale Kohäsion, Bildung, Gesundheit, Kultur, Sport, Jugend, lokale Demokratie und grenzüberschreitende Zusammenarbeit.

Ein besonderes Verdienst des Europarats sind über 200 Übereinkommen, die zu diesen Themen erarbeitet wurden. Sie erlauben seinen Mitgliedern, als Vertragsstaaten dieser multilateralen Verträge ihre nationalen Rechtssysteme kontinuierlich an europäische Standards anzugleichen und so einen gemeinsamen gesamteuropäischen Rechtsraum zu schaffen. Das wichtigste Instrument, das vom Europarat geschaffen wurde, ist die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und der darauf basierende Mechanismus zum Schutz der Menschenrechte in Europa. Dieser ermöglicht allen Personen, die Opfer einer Verletzung der in der EMRK garantierten Rechte geworden sind, nach Ausschöpfung der nationalen Beschwerdewege eine Klage an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg zu richten. Dieser hat die Kompetenz, im Fall einer Verletzung den entsprechenden Staat zur Leistung von Entschädigungszahlungen sowie zur rechtlichen Beseitigung der Verletzung zu verurteilen.

Organe
Die Hauptorgane des Europarates sind das Ministerkomitee und die Parlamentarische Versammlung sowie der Kongress der Gemeinden und Regionen Europas .
Der von der Parlamentarischen Versammlung für fünf Jahre gewählte Generalsekretär leitet und koordiniert die Aktivitäten der Organisation.

Liechtensteinische Mitarbeit
Seit seinem Beitritt zum Europarat ist Liechtenstein in Strassburg mit einem Botschafter vertreten (Ständige Vertretung in Strassburg ). Dieser nimmt an den wöchentlich stattfindenden Sitzungen der Ministerdelegierten im Ministerkomitee teil und verfolgt die diversen Zusammenkünfte der vorbereitenden Arbeitsgruppen. Liechtenstein ist auch an dem jährlich stattfindenden Aussenministertreffen (Ministersession) regelmässig auf Ministerebene vertreten und beteiligt sich an den vom Europarat ebenfalls organisierten Fachministerkonferenzen (unter anderem in den Bereichen Justiz, Bildung, Migration, Kultur, Sport und Jugend).

Eine Besonderheit des Europarats sind die regelmässigen Treffen zwischen Fachexperten aus den Mitgliedsländern. An diesen Expertentreffen werden die Geschäfte, welche im Ministerkomitee beschlossen werden, vorbereitet. Dazu gehören insbesondere die Übereinkommen des Europarats, aber auch politische Empfehlungen, welche das Ministerkomitee zu diversen Themen an die Regierungen der Mitgliedsländer richtet. Nicht nur die Erarbeitung sondern auch die Weiterentwicklung der entsprechenden Rechtsinstrumente gehört zu den Aufgaben der Expertenkomitees. Liechtenstein konzentriert seine Teilnahme an diesen Expertentreffen auf bestimmte Themen. Dazu zählen die Weiterentwicklung des Menschenrechtsschutzes in Europa, die Bekämpfung von grenzüberschreitender organisierter Kriminalität, Computerkriminalität und internationalem Terrorismus, die Bekämpfung von Geldwäsche und Korruption sowie die Zusammenarbeit in den Bereichen Bildung und Schutz des kulturellen Erbes.

Zweimal hat Liechtenstein bisher den sechsmonatigen Vorsitz im Ministerkomitee wahrgenommen, nämlich 1987 und 2001. Zu den Schwerpunkten des letzten Vorsitzes gehörte die Stärkung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen der Parlamentarischen Versammlung und dem Ministerkomitee und die Sicherung der notwendigen Finanzmittel für die zahlreichen Aufgaben, die der Europarat in den neuen Mitgliedsländern in Südosteuropa und im Kaukasus zur Stärkung von Menschenrechtsschutz und Rechtsstaatlichkeit erfüllt. In die Zeit des liechtensteinischen Vorsitzes fiel auch die Koordination der Reaktion des Europarats auf die Terroranschläge gegen die USA vom 11. September 2001.

Die Verantwortung für die Inhalte liegt beim Amt für Auswärtige Angelegenheiten, 9490 Vaduz, office@liechtenstein.li

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