1987
hat die Weltkommission für Umwelt und Entwicklung, die nach ihrer Präsidentin benannte Brundtland-Kommission,
eine Definition für Nachhaltige Entwicklung verabschiedet, die inzwischen allgemein anerkannt ist. Danach
gewährleistet eine Nachhaltige Entwicklung, „dass die Bedürfnisse der heutigen Generation befriedigt
werden, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zur Befriedigung ihrer eigenen Bedürfnisse zu
beeinträchtigen.“ Künftige Generationen sollen ebenso
ein Anrecht auf eine intakte Umwelt haben wie wir selbst. Nachhaltige Entwicklung bedeutet jedoch mehr
als Umweltschutz. Wirtschaftliches Wohlergehen ist ebenso wie die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen
Voraussetzung für die Befriedigung unserer materiellen und immateriellen Bedürfnisse. Und nur eine solidarische
Gesellschaft ist in der Lage, die erworbenen wirtschaftlichen Güter und Chancen gerecht zu verteilen,
die gesellschaftlichen Werte zu bewahren sowie die Nutzung der natürlichen Ressourcen effizient und
wirksam zu organisieren. Nachhaltige Entwicklung bezieht
sich also gleichwertig auf alle drei Bereiche Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft. Weitere zentrale
Elemente sind die Rücksichtnahme auf kommende Generationen und die Solidarität mit benachteiligten Ländern. Die
Verantwortung für die Inhalte liegt beim Amt für Auswärtige Angelegenheiten, 9490 Vaduz,
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