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Nachhaltige Entwicklung - Entstehung und Bedeutung 

1987 hat die Weltkommission für Umwelt und Entwicklung, die nach ihrer Präsidentin benannte Brundtland-Kommission, eine Definition für Nachhaltige Entwicklung verabschiedet, die inzwischen allgemein anerkannt ist. Danach gewährleistet eine Nachhaltige Entwicklung, „dass die Bedürfnisse der heutigen Generation befriedigt werden, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zur Befriedigung ihrer eigenen Bedürfnisse zu beeinträchtigen.“

Künftige Generationen sollen ebenso ein Anrecht auf eine intakte Umwelt haben wie wir selbst. Nachhaltige Entwicklung bedeutet jedoch mehr als Umweltschutz. Wirtschaftliches Wohlergehen ist ebenso wie die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen Voraussetzung für die Befriedigung unserer materiellen und immateriellen Bedürfnisse. Und nur eine solidarische Gesellschaft ist in der Lage, die erworbenen wirtschaftlichen Güter und Chancen gerecht zu verteilen, die gesellschaftlichen Werte zu bewahren sowie die Nutzung der natürlichen Ressourcen effizient und wirksam zu organisieren.

Nachhaltige Entwicklung bezieht sich also gleichwertig auf alle drei Bereiche Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft. Weitere zentrale Elemente sind die Rücksichtnahme auf kommende Generationen und die Solidarität mit benachteiligten Ländern.

Die Verantwortung für die Inhalte liegt beim Amt für Auswärtige Angelegenheiten, 9490 Vaduz, office@liechtenstein.li

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