Grundsätze und Ziele (Übersicht (PDF, 826.19 KB) )
Die Aktivitäten der IHZE im Jahr 2009 sind im Jahresbericht (PDF, 1.61 MB) detailliert aufgeführt.
Die Internationale Humanitäre Zusammenarbeit und Entwicklung (IHZE) umfasst alle Formen des humanitären und entwicklungspolitischen Engagements des Staates Liechtenstein und des Liechtensteiner Entwicklungsdienstes (LED) . Diese sind im Gesetz betreffend die Internationale Humanitäre Zusammenarbeit und Entwicklung (IHZEG) von 2007 verankert.
Solidarität
Die IHZE beruht auf dem Prinzip der Solidarität mit benachteiligten oder von Unglück betrof-fenen Menschen und hat zum Ziel, die Interessen dieser Menschen zu wahren, deren Lebensumstände zu verbessern und neue Zukunftsperspektiven zu schaffen. Zusammen mit allen anderen Staaten trägt Liechtenstein damit die Verantwortung für die Ausgestaltung einer friedlichen, sicheren und für alle Menschen lebenswerten Welt.
Selbstverantwortung
Um die Lebenssituation benachteiligter Menschen nachhaltig verbessern zu können, ist Selbstverantwortung und Partizipation Voraussetzung. Die IHZE bietet Unterstützung und Know-how zur Lösung von Problemen und zur Förderung der Entwicklung. Die Hauptverant-wortung liegt jedoch bei den Menschen vor Ort, welche ihre Entwicklung aus eigener Kraft und eigenem Willen vorantreiben. Damit sollen das kulturell verankerte Wissen, die Bereitschaft für Veränderungen und die Verantwortung für das Leben in der eigenen Gesellschaft gefördert sowie Abhängigkeiten vermieden werden. Nur so kann die Kluft zwischen Arm und Reich nachhaltig verringert werden.
Chancengleichheit
Die Aktivitäten der IHZE folgen dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung. Alle Menschen, ungeachtet ihrer Herkunft, Sprache, Hautfarbe, Religion, ihres Geschlechts oder anderer Merkmale sollen die gleichen Chancen und die gleichen Möglichkeiten zur Entwicklung ihrer Potenziale erhalten. Das Augenmerk gilt insbesondere den verletzlichen Gruppen, wie Frauen und Kindern, älteren oder sozial benachteiligten Menschen, Menschen mit Behinderungen sowie Flüchtlingen und Vertriebenen.
Wirksamkeit
Die Mittel der IHZE sollen möglichst wirksam und zum grösstmöglichen Nutzen für die Betroffenen eingesetzt werden. Eine sorgfältige und zweckentsprechende Mittelverwendung wird durch die Zusammenarbeit mit verlässlichen Partnern, durch eine regelmässige Berichterstattung und durch die persönliche Überprüfung und Überwachung der Projekte vor Ort erreicht. Die globalen entwicklungspolitischen und humanitären Probleme können nur über die koordinierte Anstrengung aller Politikbereiche nachhaltig gelöst werden. Daher bemüht sich die IHZE um die Berücksichtigung humanitärer und entwicklungspolitischer Aspekte in allen Gestaltungsspielräumen der internationalen Umwelt-, Handels- und Wirtschaftspolitik Liechtensteins.
Fünf Kernaufgaben
Die IHZE konzentriert sich auf die folgenden fünf Kernaufgaben:
1. Beistand für Opfer von Katastrophen, politischen Krisen und bewaffneten Konflikten 2. Bekämpfung von Hunger und Armut 3. Verbesserung der sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Entwicklung von benachteiligten und marginalisierten Weltregionen 4. Einsatz für Frieden, Freiheit und Sicherheit aller Menschen sowie für die Wahrung ihrer Menschenwürde 5. Erhaltung der Umwelt und Förderung eines verantwortungsvollen und nachhaltigen Um-gangs mit natürlichen Ressourcen
Partner
Zur Erfüllung der Kernaufgaben arbeitet Liechtenstein eng zusammen mit der betroffenen Bevölkerung und mit lokalen Organisationen, mit Hilfs- und Entwicklungsorganisationen aus Liechtenstein und aus der Schweiz, aus Österreich und Deutschland sowie mit europäischen und internationalen Organisationen. Insgesamt unterhält die IHZE Arbeitsbeziehungen mit über 100 Partnern. Der Grossteil der liechtensteinischen Unterstützung erfolgt über die Bereitstellung finanzieller Mittel. Parallel dazu erfolgt auch ein aktiver Wissenstransfer über den Einsatz von Fachleuten aus Liechtenstein.
Zuständigkeiten
Die IHZE liegt in der Verantwortung des liechtensteinischen Aussenministeriums. Das zuständige Regierungsmitglied wird in strategischen Fragen unterstützt und beraten von der Kommission für Entwicklungspolitik, welche aus internationalen Experten der Entwicklungszusammenarbeit, Migrationspolitik und internationalen Wirtschaft zusammengesetzt ist und 2009 ihre Tätigkeit aufgenommen hat. Die operativen Aufgaben der IHZE werden vom Amt für Auswärtige Angelegenheiten, vom Ausländer- und Passamt, vom Amt für Wald, Natur und Landschaft sowie vom Liechtensteinischen Entwicklungsdienst (LED) wahrgenommen. Die Koordination obliegt dem Amt für Auswärtige Angelegenheiten.
Rolle der Zivilgesellschaft
Die liechtensteinische Bevölkerung spielt seit jeher eine aktive Rolle in der Entwicklungszu-sammenarbeit und in der humanitären Hilfe. Die Entstehung des Liechtensteinischen Ent-wicklungsdienstes (LED) – bis heute die zentrale Organisation der liechtensteinischen Ent-wicklungszusammenarbeit – geht auf das Engagement der Zivilbevölkerung in den 60er Jah-ren zurück. Das Gesetz über die IHZE fördert die Solidarität der liechtensteinischen Bevölke-rung über das Instrument der Spendenaufstockung, indem Spenden der liechtensteinischen Bevölkerung durch staatliche Mittel der IHZE aufgestockt werden. So sammeln das Liechtensteinische Rote Kreuz , die Caritas Liechtenstein und das Liechtensteinische Hilfswerk über ihre Spendenaufrufe in der liechtensteinischen Bevölkerung für Hilfsprojekte regelmässig finanzielle Mittel in bemerkenswerter Höhe.
Kategorien
Not- und Wiederaufbauhilfe (Strategien (PDF, 409.48 KB) )
Die Not- und Wiederaufbauhilfe umfasst Massnahmen, welche die unmittelbare Rettung von Menschenleben während und nach politischen Krisen, bewaffneten Konflikten und bei Naturkatastrophen sichern und das Leiden der betroffenen Menschen lindern. Daneben wer-den mit dem Aufbau von Infrastruktur und von gesellschaftlichen Strukturen die Voraussetzungen für die weitere gesellschaftliche, soziale und wirtschaftliche Entwicklung dieser Regionen geschaffen. Sofortmassnahmen bestehen beispielsweise in der Bereitstellung von Nahrungsmitteln, Zelten, Decken, Öfen. Die Instandsetzung von Häusern, Schulen, Krankenhäusern, Wasserleitungen und ähnlich elementarer Infrastruktur dienen bereits dem Wiederaufbau.
Die Not- und Wiederaufbauhilfe bemüht sich ausserdem, akute Notsituationen durch gezielte Vorbeugemassnahmen zu verhindern. Diese Zielsetzung beruht auf der Erkenntnis, dass sich viele Katastrophen und Krisen schon vor dem eigentlichen Ausbruch der akuten Notsituation abzeichnen und in diesem Stadium Hilfe wirksamer und mit weniger finanziellem Auf-wand möglich ist. Die Mittelvergabe in der Not- und Wiederaufbauhilfe richtet sich in erster Linie nach der Dringlichkeit einer Situation. Dabei werden weder inhaltliche noch geographische Einschränkungen vorgenommen.
Ein besonderes Augenmerk legt die Not- und Wiederaufbauhilfe auf so genannte vergessene Konflikte und Notsituationen. Dies betrifft Regionen, die aus verschiedenen Gründen – z. B. weil die Situation schon seit Jahren gleichbleibend ist oder weil sie von einer noch grösseren internationalen Katastrophe oder Krise medial überdeckt wird – nicht (mehr) im Zentrum des internationalen Interesses stehen.
Bei der Durchführung dieser Aktivitäten zählt Liechtenstein seit jeher vor allem auf die Expertise des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) , der Schweizerischen Direktion für Entwicklungszusammenarbeit (DEZA) und in der jüngeren Vergangenheit auch die Österreichische Entwicklungszusammenarbeit (Austrian Development Agency, ADA) .
Internationale Flüchtlings- und Migrationshilfe (Strategien (PDF, 408.82 KB) )
Der Migrationsdruck auf die westlichen Staaten hat in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. Liechtenstein vergibt daher bereits seit Längerem namhafte Beiträge an Projekte zur Lösung der damit verbundenen Probleme. In Zusammenarbeit mit den umliegenden Ländern leistet Liechtenstein dadurch einen solidarischen Beitrag zur Linderung der internationalen Flüchtlings- und Migrationsproblematik.
Die Internationale Flüchtlings- und Migrationshilfe beschränkt sich nicht auf Personen, welchen im Sinne der UNO-Flüchtlingskonvention von 1951 Flüchtlingsstatus zukommt, sondern befasst sich auch mit der Problematik von Binnenvertriebenen (Personen, die innerhalb eines Landes geflohen sind), Rückkehrenden, Staatenlosen und von anderen Personen im Ausland, die des internationalen Schutzes bedürfen. Zentrales Anliegen der Internationalen Flüchtlings- und Migrationshilfe ist die Unterstützung betroffener Personen bei der Verbesse-rung ihrer Lebensbedingungen, der Förderung der selbstverantwortlichen Lebensführung und der optimalen Nutzung ihrer Potenziale. Sie umfasst Massnahmen zur Integration von Rückkehrenden, inklusive Bildung, Gesundheit, Gemeinde- und Gemeinschaftsentwicklung, Minderheitenschutz und Versöhnung. Weltweit setzt sich die internationale Flüchtlingsund Migrationshilfe für die Verbesserung von Flüchtlings- und Migrationsregimen ein. Sie unterstützt die Herkunfts- und Zielländer in der Suche nach dauerhaften Lösungen und dem Aufbau entsprechender Strukturen, welche die Situation für die flüchtende oder migrierende Person langfristig verbessern sollen. Ausserdem fördert sie die Einhaltung völkerrechtlicher, menschenrechtlicher und humanitärer Standards in Zusammenhang mit der Migration und bekämpft menschenverachtende Praktiken wie Menschenschmuggel oder Menschenhandel.
Liechtenstein arbeitet eng mit dem UNO-Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR) , aber auch mit der Schweizerischen Direktion für Entwicklungszusammenarbeit (DEZA) und mit Nichtregierungsorganisation zusammen.
Entwicklungszusammenarbeit
Die Entwicklungszusammenarbeit zielt auf eine nachhaltige und umfassende Entwicklung von benachteiligten und marginalisierten Weltregionen. Die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit konzentriert sich auf die Entwicklung ländlicher Regionen in zwölf Schwerpunktländern und wird von der privatrechtlichen Stiftung Liechtensteinischer Entwicklungsdienst (LED) auf der Basis einer Leistungsvereinbarung mit der Regierung durchgeführt. Mit der multilateralen Entwicklungszusammenarbeit (PDF, 406.32 KB) wird Problemen begegnet, die infolge ihrer Komplexität, ihrer politischen Sensibilität, beziehungsweise ihrer globalen oder grenzüberschreitenden Relevanz ein gemeinsames Engagement von Ländern, Völkern und Organisationen erfordern.
Die Entwicklungszusammenarbeit konzentriert sich auf ländliche und strukturschwache Gebiete, da diese besonders unter mangelnder Infrastruktur, unter Versorgungsengpässen, aber auch unter den Folgen von Katastrophen, politischen Krisen und bewaffneten Konflikten (z. B.Verminung) leiden und grundsätzlich schwerer zugänglich sind.
Die Förderung der Grundversorgung in den Bereichen Ernährung und Gesundheit, einschliesslich des Zugangs zu lebensnotwendigen Ressourcen für möglichst alle Mitglieder einer Gesellschaft, ist ein zentrales Anliegen der Entwicklungszusammenarbeit. Eine fehlende Grundgesundheitsversorgung, zu der auch der Mangel an Nahrung zu zählen ist, kennzeichnet das wohl grösste Hindernis für die Entwicklung beziehungsweise den Wiederaufbau einer Gesellschaft.
Analphabetismus und fehlende Grundschulbildung sowie fehlende Berufsausbildung unter der breiten Bevölkerung sind ebenfalls entscheidende Hindernisse für die Entwicklung einer Gesellschaft. Die Entwicklungszusammenarbeit hat daher zum Ziel, allgemeinen Zugang zur Grundschulbildung (d. h. Primar- und Sekundarstufe bis zur Maturität) und zu einer einfachen Berufsbildung zu fördern.
Das Wirtschaftswachstum wird allgemein als Motor jeder Entwicklung und als Indikator des Wohlstands eines Landes angesehen. Dabei wird oft zu wenig berücksichtigt, dass nicht alle Teile einer Bevölkerung von diesem Wachstum profitieren können. Insbesondere armutsorientiertes Wachstum (Pro-Poor-Growth), das heisst Wachstum, bei welchem vor allem das Einkommen der Armen zunimmt, kann Entwicklungs- und Transitionsländer aus der Armutsfalle führen. Eine zentrale Voraussetzung für das wirtschaftliche Fortkommen von armen Schichten der Bevölkerung ist deren Zugang zu Kleinkrediten. Mit der gezielten Förderung von Mikrofinanzdienstleistungen will die IHZE für diese Menschen, die bisher keinen oder nur eingeschränkten Zugang zum Finanzmarkt hatten, die Entwicklungschancen verbessern. Die «Microfinance Initiative Liechtenstein» fördert Mikrofinanzdienstleistungen durch Aktivitäten in den drei Bereichen Forschung, technische Unterstützung und Investitionen.
Eine weitere notwendige Voraussetzung für ein breitenwirksames Wirtschaftswachstum ist die Möglichkeit der armen Bevölkerung, die von ihr hergestellten Güter unter guten Arbeitsbedingungen und zu fairen Löhnen produzieren und auf dem (internationalen) Markt zu fairen Preisen verkaufen zu können. Indem die IHZE sich dafür einsetzt, dass Produkten aus wirtschaftlich benachteiligten Regionen ein Marktzugang unter fairen Bedingungen verschafft wird, kann sie ebenfalls zu einer gerechteren Einkommensverteilung und zu einem breitenwirksamen, armutsorientierten Wirtschaftswachstum beitragen.
Eine intakte Umwelt sowie die nachhaltige Entwicklung und Nutzung natürlicher Ressourcen sind notwendige Voraussetzungen für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung einer Region. Dabei stellt nicht nur die Knappheit bestimmter natürlicher Ressourcen, sondern der mangelnde Zugang zu diesen Ressourcen für viele arme Regionen zunehmend ein Problem dar. Die IHZE setzt sich dafür ein, dass die Umwelt und die natürlichen Ressourcen auch kommenden Generationen als Lebensgrundlage dienen können.
Entscheidend für den Aufbau und die Entwicklung eines Landes ist schliesslich eine gute Regierungsführung (Good Governance), die auf der Basis von Menschenrechtsschutz, Rechtsstaatlichkeit und demokratischen Grundsätzen ein Mindestmass an Rechts- und Lebenssicherheit garantiert sowie ein friedliches Zusammenleben seiner Bevölkerung zu erhalten sucht. Die Förderung einer guten Regierungsführung ist daher ebenfalls ein zentrales Anliegen der Entwicklungszusammenarbeit.
ODA-Entwicklung
Die offizielle Entwicklungszusammenarbeit (Official Development Assistance, ODA) umfasst alle Ausgaben, welche ein Staat gemäss den Kriterien der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für Entwicklungszusammenarbeit und Humanitäre Hilfe ausgibt. Zum zwischenstaatlichen Vergleich der ODA hat sich eine Kennzahl etabliert, welche die ODA im Verhältnis zum Bruttonationaleinkommen (BNE) eines Staates betrachtet – der sogenannte ODA-Prozentsatz. Der internationale Zielwert für den ODA-Prozentsatz liegt bei 0.7.
Die liechtensteinische Regierung hat sich wiederholt für die möglichst rasche Erreichung dieses Ziels ausgesprochen und dazu kontinuierlich mehr Mittel bereit gestellt. Der ODA-Gesamtbetrag, in dessen Berechnung auch der Katastrophenfonds der Gemeinden sowie die Kosten für die Betreuung von Asylsuchenden im Inland einfliessen, belief sich im Jahr 2009 auf 28.4 Mio Franken. Gemäss BNE-Hochrechnungen ist es sehr wahrscheinlich, dass Liechtenstein damit einen ODA-Prozentsatz von 0.6 erreichen wird. Das definitive BNE für das Berichtsjahr wird allerdings erst im Herbst 2011 vorliegen.

Die Verantwortung für die Inhalte liegt beim Amt für Auswärtige Angelegenheiten, 9490 Vaduz, 
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