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Internationale Humanitäre Zusammenarbeit und Entwicklung (IHZE) 

Grundsätze und Ziele der liechtensteinischen IHZE (Übersicht 2009 (PDF, 1.23 MB)Download als PDF-Datei)

Gemeinsam mit allen anderen Staaten trägt auch Liechtenstein die Verantwortung für die Ausgestaltung einer friedlichen, sicheren und für alle Menschen lebenswerten Welt. Der Solidaritätsgedanke ist Ausgangspunkt und Ziel des Einsatzes Liechtensteins im Bereich der Internationalen Humanitären Zusammenarbeit und Entwicklung (IHZE). Das Engagement in der IHZE beruht auf dem Prinzip der Solidarität mit Menschen, die hinsichtlich ihrer Lebensumstände und ihrer Lebensqualität benachteiligt sind, und zielt auf den Schutz und die Wahrung der Interessen dieser Menschen.

Die IHZE umfasst alle Formen des humanitären und entwicklungspolitischen Engagements des Staates und des Liechtensteiner Entwicklungsdienstes (LED) und ist im Gesetz betreffend die Internationale Humanitäre Zusammenarbeit und Entwicklung (IHZEG) vom 26. April 2007 verankert. Das Gesetz, welches am 29. Juni 2007 in Kraft trat, löste das bisherige Gesetz über die Förderung der Entwicklungs- und Katastrophenhilfe von 1984 ab, welches in verschiedener Hinsicht keine ausreichende Grundlage für das seit den 1990er Jahren inhaltlich und finanziell stark erweiterte humanitäre und entwicklungspolitische Engagement Liechtensteins darstellte.

Fünf Kernaufgaben

Die liechtensteinische IHZE konzentriert sich auf die folgenden fünf Kernaufgaben:

1.  Beistand für Opfer von Katastrophen, politischen Krisen und bewaffneten Konflikten;
2.  Bekämpfung von Hunger und Armut;
3.  Verbesserung der sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Entwicklung von benachteiligten und marginalisierten Weltregionen;
4.  Einsatz für Frieden, Freiheit und Sicherheit aller Menschen sowie für die Wahrung ihrer Menschenwürde;
5.  Erhaltung der Umwelt und Förderung eines verantwortungsvollen und nachhaltigen Umgangs mit natürlichen Ressourcen.

Zur Erfüllung dieser Kernaufgaben arbeitet Liechtenstein eng zusammen mit der betroffenen Bevölkerung und mit lokalen Organisationen vor Ort, mit Hilfs- und Entwicklungsorganisationen aus Liechtenstein und aus der Schweiz, aus Österreich und Deutschland sowie mit europäischen und internationalen Organisationen. Der Grossteil der liechtensteinischen Unterstützung erfolgt über die Bereitstellung finanzieller Mittel. Parallel dazu erfolgt auch ein aktiver Wissenstransfer über den Einsatz von Fachleuten aus Liechtenstein. Diese sind als Projektmitarbeitende vor Ort, als Angestellte bei internationalen Organisationen oder als Ad-hoc-Experten tätig und werden von Liechtenstein finanziert. Die für die IHZE budgetierten Mittel für das Jahr 2009 liegen bei rund 27.5 Millionen Franken. Die Aktivitäten der IHZE im Jahr 2008 sind im Jahresbericht (PDF, 1.97 MB) Download als PDF-Datei detalliert aufgeführt.

Förderung der internationalen Solidarität der Zivilgesellschaft

Neben der staatlichen IHZE kann Liechtenstein auf die internationale Solidarität der Zivilbevölkerung, insbesondere der Gemeinden, privater Organisationen und Vereinigungen, der Kirche und kirchlicher Organisationen sowie der Wirtschaft zählen. Das Liechtensteinische Rote Kreuz , die Caritas Liechtenstein und das Liechtensteinische Hilfswerk sammeln über ihre Spendenaufrufe in der liechtensteinischen Bevölkerung für Hilfsprojekte regelmässig finanzielle Mittel in bemerkenswerter Höhe. Das Land fördert das grosse Engagement der Zivilgesellschaft durch die Aufstockung dieser Sammelbeträge. Daneben engagieren sich viele kleine, meist auf der Initiative von wenigen, engagierten Einzelpersonen beruhende Organisationen im Bereich der humanitären Hilfe und Entwicklung. Ihre Aktivitäten, die meist mit grossem persönlichem Einsatz umgesetzt werden, erhalten finanzielle wie auch fachliche Unterstützung durch den LED.

Auch in Liechtenstein wurde zudem das Potenzial von öffentlich-privaten Partnerschaften für Entwicklung erkannt. Besonders deutlich zeigt sich dies im Bereich Mikrofinanz: Unter dem Namen Microfinance Initiative Liechtenstein (MIL) haben sich eine Reihe von privaten und öffentlichen Institutionen in Liechtenstein zusammengefunden, um ein gemeinsamen liechtensteinisches Engagement für Mikrofinanzdienstleistungen zu initiieren und koordinieren. Die Regierung unterstützt dieses Engagement und arbeitet, vertreten durch das Amt für Auswärtige Angelegenheiten, aktiv in der MIL mit.

Die Kategorien der Liechtensteinischen IHZE gemäss IHZE-Gesetz

Not- und Wiederaufbauhilfe (Strategien (PDF, 409.48 KB)Download als PDF-Datei)

In der „Not- und Wiederaufbauhilfe“ mit ihrer Vielfalt von Massnahmen zur Erhaltung menschlichen Lebens und zur Linderung der Folgen von Katastrophen, politischen Krisen und bewaffneten Konflikten bietet Liechtenstein kurzfristige Unterstützung für von Notsituationen betroffene Personen in aller Welt. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Hilfeleistung in so genannten „vergessenen Konflikten“, welche von der Weltöffentlichkeit wenig wahrgenommen werden und in deren Zusammenhang Hilfsprogramme in der Regel stark unterfinanziert sind. Auch der kurz- bis mittelfristige Aufbau von Infrastruktur und gesellschaftlichen Strukturen liegt im Zentrum dieser Aktivitäten, bei deren Durchführung Liechtenstein seit jeher vor allem auf die Expertise des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) , der schweizerischen Direktion für Entwicklungszusammenarbeit DEZA und in jüngerer Vergangenheit auch der österreichischen Entwicklungsagentur (Austrian Development Agency, ADA) zählt.

Internationale Flüchtlings- und Migrationshilfe (Strategien (PDF, 408.82 KB)Download als PDF-Datei)

Die „internationale Flüchtlings- und Migrationshilfe“ setzt sich für alle Menschen ein, die bei Naturkatastrophen, anderen die Existenz gefährdenden Notlagen oder aus Furcht vor Verfolgung ihre Heimat vorübergehend oder auf Dauer verlassen müssen. Der weltweite Anstieg der Anzahl migrierender und flüchtender Personen hat auch Liechtenstein dazu veranlasst, sich dieser Problematik zusammen mit anderen Staaten und mit internationalen Organisationen solidarisch anzunehmen. Liechtenstein setzt sich für einen nachhaltigen und umfassenden Ansatz zur Bewältigung der Probleme dieser Menschen und für den Schutz ihrer Rechte ein. Über die internationale Flüchtlings- und Migrationshilfe werden die betroffenen Personen geschützt und betreut sowie in ihren Bemühungen zur Wiedereingliederung in der Heimat- oder Gastgesellschaft unterstützt. Dabei arbeitet Liechtenstein eng mit dem UNO-Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR) , aber auch mit der Schweizer Direktion für Entwicklungszusammenarbeit DEZA und mit einschlägigen Nichtregierungsorganisationen zusammen.

Entwicklungszusammenarbeit

Die „Entwicklungszusammenarbeit“ ist auf eine nachhaltige und umfassende Entwicklung von benachteiligten und marginalisierten Weltregionen, insbesondere ländlichen und strukturschwachen Regionen, ausgerichtet. Sie baut auf partizipativen Grundsätzen auf und konzentriert sich insbesondere auf die Sektoren Ernährung und Gesundheit, Bildung, Wirtschaftswachstum für arme Bevölkerungsschichten, Umweltschutz und nachhaltige Nutzung von Ressourcen sowie gute Regierungsführung.

Bilaterale Entwicklungszusammenarbeit

Die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit mit ihren konkreten Entwicklungsprojekten vor Ort wird bereits seit den 1960er Jahren von der Stiftung Liechtensteinischer Entwicklungsdienst (LED) mit fundiertem Fachwissen und grosser Sorgfalt in Zusammenarbeit mit lokalen Partnern und anderen Nichtregierungsorganisationen umgesetzt. Der LED engagiert sich mit Grossprojekten in den Schwerpunktländern Zimbabwe, Sambia, Mozambique, Senegal, Mali, Burkina Faso, Niger, Bolivien, Peru, in der Republik Moldau, in Kirgistan und in Afghanistan. Daneben unterstützt er in anderen Ländern diverse Kleinprojekte mit jeweils bis zu CHF 25'000 jährlich.

Multilaterale Entwicklungszusammenarbeit (Strategien (PDF, 406.32 KB)Download als PDF-Datei)

Die multilaterale Entwicklungszusammenarbeit, welche den zunehmend globalen Entwicklungsproblemen durch übergreifende Massnahmen begegnet, wird vom Amt für Auswärtige Angelegenheiten betreut. Sie stützt sich auf die internationale Zusammenarbeit von Staaten und auf Programme internationaler Organisationen.

Offizielle Entwicklungszusammenarbeit (ODA)

Die offizielle Entwicklungszusammenarbeit (Official Development Assistance, ODA) umfasst alle Ausgaben, welche ein Staat gemäss den Kriterien der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für Entwicklungszusammenarbeit und Humanitäre Hilfe ausgibt. Zum zwischenstaatlichen Vergleich der ODA hat sich eine Kennzahl etabliert, welche die ODA im Verhältnis zum Bruttonationaleinkommen (BNE) eines Staates betrachtet -  der sogenannte ODA-Prozentsatz. Der internationale, in den Milleniumszielen bekräftigte Zielwert für den ODA-Prozentsatz liegt bei 0.7. Diese Zielsetzung ist eine der wichtigsten international koordinierten Massnehmen zur Verringerung von Hunger und Armut auf der ganzen Welt.

Um dieses Ziel in Liechtenstein zu erreichen, wurden die Mittel für die ODA von der Regierung seit 2000 beinahe verdoppelt. Während der ODA-Prozentsatz im Jahr 2000 0.32 und im Jahr 2006 0.43 betrug, wird er im Jahr 2009 bereits die 0.6-Prozentmarke überschreiten, sodass die Erreichung des gesetzten Ziels in 2010 verwirklicht werden kann.

Die Verantwortung für die Inhalte liegt beim Amt für Auswärtige Angelegenheiten, 9490 Vaduz, office@liechtenstein.li

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