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Europäischer Wirtschaftsraum (EWR) 

Was ist der EWR?
Durch den EWR sind die 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und die drei EWR/EFTA-Staaten (Liechtenstein, Island und Norwegen) in einem Binnenmarkt zusammengeschlossen, in welchem für alle beteiligten Staaten die gleichen Grundregeln gelten. Die Staatsbürger aller 30 EWR-Mitgliedstaaten haben somit das Recht, sich innerhalb des gesamten EWR frei zu bewegen, zu wohnen, zu arbeiten, gesellschaftliche Niederlassungen zu gründen, zu investieren und Grundbesitz zu erwerben (man spricht in diesem Zusammenhang von den so genannten "vier Grundfreiheiten"). Zudem untersagt Artikel 4 EWR-Abkommen jegliche Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit (Diskriminierungsverbot).

Was umfasst das EWR-Abkommen nicht?
Das EWR-Abkommen deckt unter anderem folgende EU-Politikbereiche nicht ab:

  • Gemeinsame Landwirtschaftspolitik
  • Gemeinsame Fischereipolitik
  • Gemeinsame Steuerpolitik
  • Aussen- und Sicherheitspolitik
  • Justizpolitik und Inneres

Nützliche Links
EWR-Kurzinformation (PDF, 1.86 MB) Download als PDF-Datei

Die Verantwortung für die Inhalte liegt bei der Stabsstelle EWR .
Stand: Mai 2009

Botschafter S.D. Prinz Nikolaus von Liechtenstein
bei der Unterzeichnung des EWR-Erweiterungsabkommens
am 25. Juli 2007 in Brüssel

Bild: Liechtensteinische Mission, Brüssel

Die Aussenminister der EWR-Staaten anlässlich der Unterzeichnung des EWR-Erweiterungsabkommens in Vaduz

Die damaligen Aussenminister der EWR/EFTA-Staaten
Halldor Asgrimsson, Ernst Walch und Jan Petersen anlässlich
der Unterzeichnung des EWR-Erweiterungsabkommens
am 11. November 2003 in Vaduz

Bild: Presse- und Informationsamt

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