Was ist der EWR? Durch den EWR sind die 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und die drei EWR/EFTA-Staaten (Liechtenstein, Island und Norwegen) in einem Binnenmarkt zusammengeschlossen, in welchem für alle beteiligten Staaten die gleichen Grundregeln gelten. Die Staatsbürger aller 30 EWR-Mitgliedstaaten haben somit das Recht, sich innerhalb des gesamten EWR frei zu bewegen, zu wohnen, zu arbeiten, gesellschaftliche Niederlassungen zu gründen, zu investieren und Grundbesitz zu erwerben (man spricht in diesem Zusammenhang von den so genannten "vier Grundfreiheiten"). Zudem untersagt Artikel 4 EWR-Abkommen jegliche Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit (Diskriminierungsverbot).
Was umfasst das EWR-Abkommen nicht? Das EWR-Abkommen deckt unter anderem folgende EU-Politikbereiche nicht ab:
- Gemeinsame Landwirtschaftspolitik
- Gemeinsame Fischereipolitik
- Gemeinsame Steuerpolitik
- Aussen- und Sicherheitspolitik
- Justizpolitik und Inneres
Nützliche Links EWR-Kurzinformation (PDF, 1.86 MB) 
Die Verantwortung für die Inhalte liegt bei der Stabsstelle EWR . Stand: Mai 2009
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Botschafter S.D. Prinz Nikolaus von Liechtenstein bei der Unterzeichnung des EWR-Erweiterungsabkommens am 25. Juli 2007 in Brüssel
Bild: Liechtensteinische Mission, Brüssel

Die damaligen Aussenminister der EWR/EFTA-Staaten Halldor Asgrimsson, Ernst Walch und Jan Petersen anlässlich der Unterzeichnung des EWR-Erweiterungsabkommens am 11. November 2003 in Vaduz
Bild: Presse- und Informationsamt
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