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EWR-Geschichte 

Seit der Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) im Jahre 1960 zählte die Europäische Gemeinschaft zum wichtigsten Handelspartner der EFTA. 1972 haben einzelne EFTA-Staaten Freihandelsabkommen mit der damaligen Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) abgeschlossen, um die Einfuhrzölle auf industriell gefertigte Produkte abzuschaffen. Dieses Ziel war im Jahr 1977 weitgehend erreicht.

Die Idee, einen Europäischen Wirtschaftsraum zu schaffen, reicht auf eine gemeinsame Ministersitzung von EFTA und EWG zurück, die 1984 in Luxemburg stattgefunden hat. Bei dieser Sitzung wurde eine Erklärung angenommen, in der die Errichtung eines Europäischen Wirtschaftsraums erwähnt wurde.

1989 hat Jacques Delors, der damalige Präsident der Europäischen Kommission, eine neue Form der Partnerschaft vorgeschlagen, die später dann im Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) Form annehmen sollte. Die EFTA-Staaten, zu denen damals Österreich, Finnland, Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweden und die Schweiz zählten, nahmen diese Idee mit Begeisterung auf. Im Juni 1990 wurden die formellen Verhandlungen aufgenommen. Am 2. Mai 1992 wurde in Porto (Portugal) das EWR-Abkommen unterzeichnet und trat dann am 1. Januar 1994 in Kraft. Die Vertragsparteien waren die damaligen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) (Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande, Grossbritannien, Dänemark, Irland, Griechenland, Spanien, Portugal) sowie die EFTA-Staaten Österreich, Finnland, Island, Norwegen und Schweden. Am 1. Januar 1995 wurden die EFTA-Staaten Österreich, Finnland und Schweden Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Liechtenstein wurde am 1. Mai 1995 Vollmitglied im EWR.

Am 1. Mai 2004 wurden Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern, am 1. Januar 2007 Rumänien und Bulgarien Vertragsstaaten der Europäischen Union und zugleich auch Vertragsstaaten des EWR-Abkommens, da aufgrund von Artikel 128 EWR-Abkommen jedes Land, welches der EU beitreten möchte, auch Mitglied des EWR werden muss.

Nützliche Links
Europäische Freihandelsassoziation (EFTA) Englisch

Die Verantwortung für die Inhalte liegt bei der Stabsstelle EWR .

Vertragsunterzeichung in Porto am 2. Mai 1992
mit damaligem Regierungschef Hans Brunhart

Bild: Liechtensteinisches Landesarchiv

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