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EWR-Abkommen 

Das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) gründet sich auf:

  • die primäre Gesetzgebung der Europäischen Union, die im Lauf der letzten vierzig Jahre entwickelt wurde (= Diskriminierungsverbot, 4 Grundfreiheiten, gemeinsame Wettbewerbsregeln und Flankierende und Horizontale Politiken)
  • und auf die darauf aufbauende sekundäre Gesetzgebung, das so genannte Acquis Communautaire (= EWR-relevante EU-Rechtsakte, welche von den EU-Institutionen fortlaufend angenommen werden).

Daher ist ein grosser Teil des EWR-Abkommens mit den entsprechenden Bestimmungen zu den vier Grundfreiheiten, wie sie im 1957 in Rom unterzeichneten EWG-Vertrag festgelegt sind, identisch.

Das EWR-Abkommen besteht aus dem Hauptabkommen mit 129 Artikeln, 22 Anhängen und 50 Protokollen sowie den EWR-relevanten EU-Rechtsakten (Richtlinien, Verordnungen, Entscheidungen, etc.), auf die darin verwiesen wird. Im Jahre 2008 wurden insgesamt 218 EU-Rechtsakte in das EWR-Abkommen übernommen. Die Gesamtzahl der in das EWR-Abkommen übernommenen EU-Rechtsakte beläuft sich bis Ende 2008 auf 5328 (Quelle: 48th Annual Report of the European Free Trade Association 2008, S. 13 ). Im Vergleich dazu bestand das EWR-Abkommen im Jahre 1992 aus rund 1500 EU-Rechtsakten.

Nicht unter das EWR-Abkommen fallen die gemeinsame Steuerpolitik sowie die gemeinsame Agrar- und Fischereipolitik der EU. Da es sich beim EWR nicht um eine Zollunion handelt, ist auch die Handelspolitik gegenüber Drittländern nicht Gegenstand des Abkommens.

Nützliche Links
EWR-Abkommen (PDF, 2.55 MB)

Die Verantwortung für die Inhalte liegt bei der Stabsstelle EWR .

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