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Fragen und Antworten 

Wer ist Mitglied im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)?
Zum EWR gehören die 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) - Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern - und die drei EWR/EFTA-Staaten Liechtenstein, Island und Norwegen. Die Schweiz nimmt als einziger EFTA-Staat am EWR nicht teil.

Was ist das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen)?
Das EWR-Abkommen erweitert den Binnenmarkt der Europäischen Union (EU) mit Liechtenstein, Island und Norwegen um drei der vier EFTA-Staaten (die Schweiz nimmt am EWR nicht teil).

Erweitert sich der EWR parallel zur EU?
Ja, um die Homogenität des Binnenmarktes zu wahren muss jedes Land, welches der EU beitreten möchte, auch Mitglied des EWR werden (Artikel 128 EWR-Abkommen).

Seit wann ist das EWR-Abkommen in Kraft?
Das EWR-Abkommen ist am 1. Januar 1994 in Kraft getreten. Seit dem 1. Mai 1995 gilt es auch für Liechtenstein.

Müssen EWR-Bürger gleichbehandelt werden wie EU-Bürger?
Ja, gemäss Artikel 4 EWR-Abkommen ist jegliche Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit verboten. Das bedeutet, dass liechtensteinische Staatsbürger (natürliche Personen) EU-Staatsbürgern gleichgestellt sind. Im Hinblick auf Gesellschaften (juristische Personen) gilt folglich, dass in Liechtenstein errichtete Gesellschaften den in der EU errichteten Gesellschaften gleichzustellen sind.

Wie viele EU-Rechtsakte gelten in Liechtenstein aufgrund des EWR-Abkommens?
Im Jahre 2008 wurden insgesamt 218 EU-Rechtsakte in das EWR-Abkommen übernommen (Quelle: 48th Annual Report of the European Free Trade Association 2008, S. 13 ). Die Gesamtzahl der in das EWR-Abkommen übernommenen EU-Rechtsakte beläuft sich bis Ende 2008 auf 5328. Im Vergleich dazu bestand das EWR-Abkommen im Jahre 1992 aus rund 1500 EU-Rechtsakten.

Wer ist in Liechtenstein zuständig für den EWR?
Innerhalb der Liechtensteinischen Landesverwaltung wurde mit der Stabsstelle EWR eine eigene Amtsstelle geschaffen, welche sich ausschliesslich mit EWR-rechtlichen Fragen befasst .

Wo finde ich Informationen über den EWR in kompakter Form?
Die EWR-Kurzinformation (PDF, 1.86 MB) Download als PDF-Datei bietet einen ersten Überblick über den EWR. Ausserdem informiert das vierteljährlich erscheinende Periodikum der Stabsstelle EWR "SEWR-News" überblicksmässig über aktuelle Entwicklungen im EU/EWR-Raum.

Die Verantwortung für die Inhalte liegt bei der Stabsstelle EWR .

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