Der institutionelle Rahmen des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) besteht aus zwei Pfeilern - man spricht in diesem Zusammenhang auch von der so genannten Zwei-Pfeiler-Struktur.
Die Europäische Union (EU) bildet mit ihren Institutionen den ersten (Gemeinsame Organe), die EWR/EFTA-Staaten (Liechtenstein, Island, Norwegen) mit ihren eigenen Institutionen den zweiten Pfeiler (EWR/EFTA-Organe). Zwischen diesen beiden Pfeilern sind die gemeinsamen EWR-Organe angesiedelt. Durch diese nehmen die 30 EWR-Mitgliedstaaten (27 EU-Mitgliedstaaten sowie die drei EWR/EFTA-Staaten Liechtenstein, Island und Norwegen) gemeinsam die Durchführung und die Entwicklung des EWR vor.
Die Verantwortung für die Inhalte liegt bei der Stabsstelle EWR .
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