Um die Homogenität des Binnenmarktes zu wahren, muss jedes Land, welches der EU beitreten möchte, auch Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) werden (Artikel 128 EWR-Abkommen).
Seit Inkrafttreten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) für Liechtenstein am 1. Januar 1994 hat sich der EWR durch den Beitritt Tschechiens, Estlands, Zyperns, Lettlands, Litauens, Ungarns, Maltas, Polens, Sloweniens und der Slowakei am 1. Mai 2004 und durch den Beitritt Bulgariens und Rumäniens am 1. August 2007 auf insgesamt 30 EWR-Mitgliedstaaten (27 EU-Mitgliedstaaten sowie die drei EWR/EFTA-Staaten Liechtenstein, Island und Norwegen) erweitert.
Die Verantwortung für die Inhalte liegt bei der Stabsstelle EWR .
|