Nach dem Beitritt des Fürstentums Liechtenstein zum Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) hat die Regierung im Juli 1995 die Stabsstelle EWR eingerichtet.
Die Hauptaufgaben der Stabsstelle EWR sind:
Koordination der Übernahme und Umsetzung des EWR-Rechts
Die Stabsstelle EWR koordiniert die Übernahme und Umsetzung von EWR-relevanten EU-Rechtsakten in nationales Recht, informiert die Experten der Liechtensteinischen Landesverwaltung laufend über die Entwicklung des EU-Rechts und unterstützt diese in den verschiedenen Phasen des Übernahmeverfahrens.
Die Übernahme von EWR-relevanten EU-Rechtsakten erfolgt laufend und nach Massgabe der Beschlüsse des Gemeinsamen EWR-Ausschusses. Diese Beschlüsse werden im Liechtensteinischen Landesgesetzblatt kundgemacht und dann im Register zur EWR-Rechtssammlung publiziert.
Beratung der Regierung und der Amtsstellen bei EWR-rechtlichen Belangen
Die Stabsstelle EWR ist die zentrale Anlaufstelle der Regierung und der Amtsstellen bei EWR-rechtlichen Fragen. In diesem Zusammenhang unterstützt sie nicht nur die Experten der Liechtensteinischen Landesverwaltung bei der Übernahme, Umsetzung oder Anwendung des EWR-Rechts, sondern erstellt im Auftrag der Regierung EWR-rechtliche Gutachten und wirkt in von der Regierung eingesetzten Arbeitsgruppen und Verhandlungsdelegationen mit.
Vertretung der Regierung in Verfahren vor EFTA-Überwachungsbehörde, EFTA-Gerichtshof und Europäischem Gerichtshof
Die Stabsstelle EWR vertritt die Regierung:
- in den Unterausschüssen des Ständigen Ausschusses der EFTA-Staaten
- in Verfahren vor der EFTA-Überwachungsbehörde und dem EFTA-Gerichtshof
- bei Verhandlungen mit der EU-Kommission (gemeinsam mit der Liechtensteinischen Mission in Brüssel)
und arbeitet im Rahmen des Übernahmeverfahrens mit dem EFTA-Sekretariat in Brüssel eng zusammen. Zudem verfasst die Stabsstelle EWR im Auftrag der Regierung schriftliche Stellungnahmen zu anhängigen Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg (EuGH), wenn der Gegenstand des Verfahrens von Bedeutung für Liechtenstein bzw. für den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ist.
Dokumentation/Information zu EU/EWR-Themen
Die EWR-Dokumentation der Stabsstelle EWR bietet interessierten Bürgern und Unternehmen zahlreiche Informations- und Dokumentationsleistungen wie zum Beispiel:
- Informationsmaterialien zu EU/EWR-Themen
- EU-Rechtsakte
- Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs bzw. des EFTA-Gerichtshofs
Weitere Zuständigkeiten der EWR-Dokumentation sind:
- laufende Nachführung der EWR-Rechtssammlung und des Registers zur EWR-Rechtssammlung (EWR-Register)
- Ausgabe des vierteljährlich erscheinenden Periodikums „SEWR-News“ (aktuelle Themen des EU/EWR-Rechts)
- Betreuung der Internet-Seite der Stabsstelle EWR sowie des EWR-Teils im Liechtenstein-Portal (offizielle Internet-Seite des Fürstentums Liechtenstein)
Anlaufstelle für Bürger und Unternehmen bei grenzüberschreitenden Problemen (SOLVIT)
Obwohl der Europäische Wirtschaftsraum grundsätzlich gut funktioniert, stossen Bürger und Unternehmen manchmal auf Probleme, weil Behörden in anderen Mitgliedstaaten EWR-Vorschriften möglicherweise nicht richtig anwenden. SOLVIT wurde geschaffen, um Probleme so wirksam wie möglich zu beseitigen, ohne dass die Gerichte angerufen werden müssen. Das System ist kostenlos.
Nützliche Links Organigramm der Stabsstelle EWR (PDF, 91.49 KB) 
Die Verantwortung für die Inhalte liegt bei der Stabsstelle EWR .
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