Die Gerichtsbarkeit in Zivil- und Strafsachen wird in erster Instanz
durch das Landgericht, in zweiter Instanz durch das Obergericht und in dritter und letzter Instanz durch
den Obersten Gerichtshof ausgeübt. Gerichte des öffentlichen Rechts sind der Verwaltungsgerichtshof
und der Staatsgerichtshof. Die Gerichte haben ihren Sitz in Vaduz. Die genaue Verteilung der Gerichtsbarkeit
und den aktuellen Personalstand finden sie hier:
Staatskalender (PDF, 3.24 MB) 
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 Die
Gerichtsbarkeit in Zivil- und Strafsachen wird in erster Instanz durch
das Landgericht ausgeübt
 Informationen
zu staatlichen Organen, Staatsoberhaupt, Landtag, Regierung, Verwaltung
und Gerichten finden sich im Staatskalender des Fürstentums Liechtenstein
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