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Landtagswahlen 

Wahlkreise
Die 25 Abgeordneten werden in zwei Wahlkreisen gewählt. Im Wahlkreis Oberland sind 15, im Wahlkreis Unterland 10 Abgeordnete zu wählen.

Proporzwahlverfahren
Das Wahlverfahren ist allgemein, geheim, gleich und direkt. Wahlberechtigt sind alle Landesangehörigen, die mindestens 18 Jahre alt sind und im Land wohnen. Gewählt wird nach dem Verhältniswahlsystem: Die Mandate werden im Verhältnis der von einer Partei (beziehungsweise deren Kandidaten) in einem Wahlkreis insgesamt erzielten Stimmen zunächst auf die Parteien verteilt. Innerhalb der Partei gelten dann jene Kandidaten als gewählt, die am meisten Stimmen erreicht haben.

Sperrklausel
Bei der Mandatszuteilung werden nur jene Parteien berücksichtigt, die landesweit mindestens 8 Prozent der Stimmen erreicht haben.

Mandatsdauer
Die Mandatsdauer beträgt vier Jahre. Gemäss Verfassung finden die ordentlichen Landtagswahlen jeweils im Februar oder März des vierten Jahres statt.

Stellvertretende Abgeordnete
Eine liechtensteinische Besonderheit bildet die Wahl von stellvertretenden Abgeordneten. Auf jeweils drei Mandate, die eine Partei in einem Wahlkreis erzielt, steht ihr ein stellvertretender Abgeordneter zu. Jede Partei, die im Landtag vertreten ist, hat aber auf jeden Fall Anspruch auf einen stellvertretenden Abgeordneten, so dass kleine Parteien von der Stellvertreterregelung nicht ausgeschlossen sind. Die Funktion der stellvertretenden Abgeordneten besteht vor allem darin, die Mehrheitsverhältnisse im Parlament für den Fall zu sichern, dass ein Abgeordneter an der Teilnahme an einer Landtagssitzung verhindert ist. Stellvertretende Abgeordnete sind nicht in Landtagskommissionen wählbar, können aber in parlamentarische Delegationen bei internationalen Organisationen gewählt werden. Diese Regelung erfolgte vor allem im Hinblick auf die Arbeitsbelastung der Abgeordneten.

Vertretung der Frauen
Die Frauen haben es nach wie vor schwer, in den Landtag gewählt zu werden. 1986 wurde erstmals eine Frau gewählt. 1993 schafften es zwei Frauen; von 1997 bis 2001 gab es nur mehr eine weibliche ordentliche Abgeordnete im Landtag. Bei den Wahlen 2009 wurden sechs Frauen in den Landtag gewählt. Von den zurzeit insgesamt acht stellvertretenden Abgeordneten sind zwei Frauen.

Zahl der Parteien
Die Bildung der ersten Parteien erfolgte im Jahr 1918. Bis 1993 waren nur die Fortschrittliche Bürgerpartei (FBP) und die Vaterländische Union (VU) im Landtag vertreten. Die Wahlen führten seit der Einführung des Verhältniswahlrechts (1939) in der Regel zu sehr knappen Mehrheitsverhältnissen, was lange Zeit zur Bildung von Koalitionsregierungen führte (1938-1997), 1993 überwand mit der Freien Liste (FL) erstmals eine dritte Partei die Sperrklausel von 8 Prozent und schaffte den Einzug in den Landtag. Von 1997 bis Anfang 2005 gab es Einparteienregierungen. Seit April 2005 besitzt Liechtenstein wieder eine Koalitionsregierung.

Stimmbeteiligung
Die Stimmbeteiligung liegt in Liechtenstein traditionellerweise sehr hoch. Bei den Landtagswahlen am 8. Februar 2009 betrug sie erneut 84,6 Prozent.
Die genauen Wahlergebnisse können unter www.landtag.li abgerufen werden.

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