Die Zeit seit 1918  Die
Parteienlandschaft
nach 1945  Die
Zeit seit 1918 Bis 1918
gab
es in Liechtenstein keine politischen Parteien. Doch schon bei den Landtagswahlen von 1914 war die Tendenz
für eine künftige Parteienbildung spürbar. In diesem Jahr endete zudem das Nachrichtenmonopol des "Liechtensteiner
Volksblatts", da eine zweite Zeitung, die "Oberrheinischen Nachrichten" gegründet wurde.
Diese
neue
Zeitung sollte als Sprachrohr liberaler Meinungen dienen und andere Ansichten zur Geltung bringen.
Das "Volksblatt" nämlich orientierte sich primär an der Politik der damaligen Regierung und
beherrschte
seit
1878
als einzige Zeitung in Liechtenstein die öffentliche Meinung. Drei
Jahre vor
dem In-Kraft-Treten der neuen Verfassung (1921) wurde das direkte und geheime Wahlrecht eingeführt,
das Fürst Johann II. aus Eigeninitiative dem Volk zugestand. Seither wählt das Volk seine Abgeordneten
direkt in den Landtag. Das neue Wahlrecht und die Ausschreibung von Wahlen für den März 1918 ermöglichten
und förderten die Entwicklung von Parteien. Die wirtschaftliche
Not der
Jahre vor und während des Ersten Weltkriegs, die ausländischen Landesverweser und die Absenz des Landesfürsten
trugen dazu bei, dass damals teilweise der Ruf nach Abschaffung der Monarchie laut wurde. Im
Februar 1918 gründete Dr. Wilhelm Beck die "Christlich-Soziale Volkspartei". Er und viele
andere Mitglieder
dieser Partei hatten durch Aufenthalte und Berufstätigkeiten in der Schweiz demokratische und soziale
Einrichtungen kennen gelernt. So forderten die Mitglieder der Volkspartei den Ausbau der demokratischen
Rechte und eine vermehrte Mitbestimmung in Regierung und Landtag, was sich im Schlagwort „Liechtenstein
den Liechtensteinern" manifestierte. Dieses Gedankengut
wurde zu Beginn
des 20. Jahrhunderts in Liechtenstein mit seiner damals eher konservativen und bäuerlichen Gesellschaft
als
sozialistisch und folglich als "rot" angesehen - was sich durch den geschichtlichen Kontext
erklärt.
Die
eher bürgerlichen und konservativen Kreise, die sich ausdrücklich zur Monarchie bekannten, scharten
sich um das „Liechtensteiner Volksblatt". Das "Liechtensteiner
Volksblatt" hatte sich in früheren Jahren vehement gegen die Bildung von Parteien ausgesprochen
- diese würden nur die Einheit des Landes zerstören. Doch vor den Wahlen veröffentlichte auch das "Volksblatt"
eine Liste von Landtagskandidaten. So wurde der erste Wahlkampf in Liechtenstein für die Landtagswahl
1918 nicht zwischen zwei neuen Parteien ausgetragen, sondern er fand zwischen der Volkspartei und der
Liste des "Volksblatts" statt. In den "Oberrheinischen Nachrichten" wurden die Gegner
als
"Herrenpartei"
oder "Vaduzer Stammtischrunde" bezeichnet. Das "Volksblatt" dagegen warnte die Bevölkerung
vor dem drohenden
Sozialismus der Volkspartei. Das Wahlergebnis dieser
ersten geheimen
und direkten Wahl fiel deutlich aus. Die Volkspartei erreichte im Oberland sechs von sieben Mandaten,
im Unterland stellte sie zwei der fünf Abgeordneten. Drei Abgeordnete wurden vom Landesfürsten ernannt. Ende
1918 führten aussenpolitisch wie innenpolitisch unruhige Zeiten zur Gründung einer zweiten Partei: Am
22. Dezember konstituierte sich die "Fortschrittliche Bürgerpartei" (FBP), der sich auch Parteigänger
der Volkspartei anschlossen. Bedingt durch die gesellschaftlichen Verhältnisse jener Jahre, hatten sich
in der Bürgerpartei vor allem die bürgerlichen und konservativen Bevölkerungsgruppen gesammelt: die
"Schwarzen", wie man sie als Alternative zu den "Roten" nannte. Die
Initiative
zur Gründung der Bürgerpartei ging vom Redaktor des Liechtensteiner Volksblatts, Prof. Dr. Eugen Nipp,
und einigen Vaduzer Bürgern aus. Die Grundidee bestand einerseits in einem klaren Bekenntnis zur Monarchie,
und andererseits im Eintreten für einen Fortschritt des Landes, der den Forderungen der Zeit und dem
Wohl des Landes entgegen kommen sollte. Beinahe zur
selben Zeit veröffentlichten
im Januar 1919 die Christlich-Soziale Volkspartei und die Fortschrittliche Bürgerpartei das Parteiprogramm
in ihren Zeitungen. Obwohl die beiden Parteien in grundsätzlichen Punkten - wie im Bekenntnis zur Demokratie
und zur katholischen Religion sowie im Willen zum Fortschritt - übereinstimmten, gab es in einzelnen
Punkten und Formulierungen Unterschiede, die besonders später in der Diskussion um eine neue Verfassung
hervortraten. Die Vorstellungen und Demokratisierungsforderungen beider Parteien waren aus der Sicht
des Jahres 1919 als radikal und teilweise sogar als revolutionär zu bezeichnen. Beide Parteien haben
bei der Erstellung einer neuen Verfassung intensiv mitgearbeitet. Einen Grossteil ihrer Ideen konnten
sie in die Verfassung von 1921 einbringen. Erstaunlich
in diesem Zusammenhang ist,
dass das Parteiwesen und seine Bedeutung in dieser Verfassung nicht verankert wurden. Erst durch
die Verfassungsnovelle vom 18. Januar 1939, die das Proporzwahlsystem einführte, werden die Begriffe
"Wählergruppe" oder "Partei" verwendet. Die Bedeutung der Parteien hebt auch das
Verhältniswahlgesetz
von 1939 hervor, wodurch einem Kandidaten ein Landtagsmandat nur zugesprochen werden kann, wenn sein
Name auf einer Liste (der an der Wahl teilnehmenden Wählergruppen) steht. In
den folgenden Jahrzehnten gab es wiederholt Versuche, Vertreter einer dritten oder vierten Partei in
den Landtag zu bringen: Ende 1933 betrat eine neue Gruppierung, der "Liechtensteiner Heimatdienst",
die politische Szene und gab gar eine eigene Zeitung heraus. Ihr Programm "Weg mit den Parteien,
die
uns nur Unheil brachten" sprach aber nur kleine Gruppen in der Bevölkerung an, da die Ziele zu
undemokratisch
und zu unklar waren. Zudem waren die etablierten Parteien innerhalb von 15 Jahren in der Bevölkerung
schon zu stark verwurzelt. Dem Heimatdienst wurde vorwiegend vorgeworfen, dass er importierte Ideen
vertrete und einen Ständestaat aufbauen wollte. 1936
schlossen sich dann
der Heimatdienst und die Volkspartei zur "Vaterländischen Union" (VU) zusammen. Das Parteiprogramm
brachte
keine wesentlichen Neuerungen gegenüber dem Programm der Volkspartei. Der
Einmarsch
Hitlers in Österreich machte Liechtenstein zum unmittelbaren Nachbarn des Grossdeutschen Reichs. Zwar
proklamierte der Landtag einstimmig die Bewahrung der Selbständigkeit und die Treue zum Fürstenhaus,
doch der Parteienstreit im Innern um eine gerechtere Beteiligung der Minderheitspartei VU an der Regierung
und einer damit verbundenen Änderung des Wahlsystems schienen das Land politisch zu spalten. Ein Kompromiss
beider Parteien im folgenden Jahr brachte Liechtenstein die nötige innere Ruhe: FBP und VU vereinbarten
eine
Koalitionsregierung und beschlossen 1939 einstimmig das Verhältniswahlgesetz. Kurz
nach dem Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich wurde eine "Volksdeutsche Bewegung in Liechtenstein"
(VDBL) gegründet, die durch die eigene Zeitung "Der Umbruch" nationalsozialistisches Gedankengut
verbreitete. Da 1939 nur so genannte "stille Wahlen" abgehalten wurden, hatte diese Partei
keine
Chance,
sich zur Wahl zu stellen. Diese "stillen Wahlen" waren durch einen gemeinsamen Wahlvorschlag
(nur
15
Kandidaten) beider Parteien zustande gekommen. Die vorgeschlagenen Kandidaten wurden durch Regierungsbeschluss
als gewählt erklärt. 1943 verlängerte der Landesfürst die Mandatsdauer des bestehenden Landtags durch
eine Fürstliche Verordnung auf unbestimmte Zeit. Vertreter
beider Parteien
schlossen sich 1939 zu einem überparteilichen Initiativkomitee "Heimattreue Bewegung Liechtensteins"
oder "Nationale Bewegung" zusammen. Dieses Komitee setzte sich für eine Unterschriftensammlung
ein,
um dem Ausland zu zeigen, dass die liechtensteinische Bevölkerung ihre Selbständigkeit bewahren will.
Diese Aktion trug besonders zur Beruhigung der Beziehungen zwischen der Schweiz und Liechtenstein bei.
Die
Zusammenarbeit beider Parteien bewährte sich besonders in dieser politisch brisanten Zeit, sodass die
Koalition
von 1939 anschliesslich bis 1997 bestehen blieb. Beide Parteien halfen mit, die Existenz und Selbständigkeit
des Staats
zu sichern und die Demokratie zu bewahren. Nach den Landtagswahlen von 1997, bei der die VU die absolute
Mehrheit erreichte, ging die FBP in die Opposition. Den gleichen Weg schlug die VU nach dem Wahlsieg
der FBP im Jahr 2001 ein. Die
Parteienlandschaft
nach 1945 An den Landtagswahlen vom 13.
Februar
1953 nahm auch die Partei der "Unselbständig Erwerbenden und Kleinbauern" teil, scheiterte
aber
deutlich
an der Sperrklausel von 18 Prozent. 1961 konstituierte
sich die "Christlich-Soziale Partei" (CSP), die zwar keine grundsätzlich neuen Programmpunkte
anbieten
konnte, sich aber Chancen ausrechnete, als eigentliche Oppositionspartei agieren zu können, da sie ja
im
Koalitionssystem fehlte. Die CSP erhob nach der
Landtagswahl von 1962, bei der sie 10.09 Prozent der Stimmen erringen konnte, Anspruch auf ein Restmandat
in beiden Wahlkreisen; sie reichte eine Beschwerde beim Staatsgerichtshof ein, der dann auch die Sperrklausel
von 18 Prozent
als verfassungswidrig aufhob. Da aber die CSP in keinem Wahlkreis ein Mandat erreichen konnte, blieb
ihr dennoch die Zuteilung eines Restmandats versagt. Noch bis 1974 kandidierte die CSP bei den Landtagswahlen,
konnte aber kein Mandat gewinnen. Die beiden Landtagsparteien
FBP und VU sind zu
Volksparteien geworden, die allen Gesellschaftsgruppen offen stehen. Das seinerzeit symbolträchtige
"Rot" und "Schwarz" ist ein Relikt aus vergangener Zeit und auf heutige Massstäbe
nicht mehr
übertragbar.
Trotz Unterschieden in den Wahlprogrammen der beiden Parteien, herrscht in staatspolitischen Grundsatzfragen
zwischen beiden Grossparteien zumeist Einigkeit. Von
besonderer Bedeutung sind in einem Kleinstaat wie Liechtenstein schliesslich die Kandidaten der Parteien.
Durch die feinmaschige Gesellschaftsstruktur wird der Kandidat für den Wähler und die Wählerin greifbarer
und kann persönlicher zur Verantwortung gezogen werden, was im liechtensteinischen Wahlsystem mit dem
Kandidatenproporz möglich ist. Die
Freie Liste (FL) wurde Ende 1985 gegründet. Verschiedene
kleine politische Gruppierungen fanden sich zusammen, um bei den Landtagswahlen 1986 gemeinsam zu kandidieren.
Nach Ansicht der Gründerinnen und Gründer warteten viele Wählerinnen und Wähler auf eine Alternative
zu den beiden Grossparteien. Doch die Freie Liste (FL) scheiterte bei den Landtagswahlen 1986 und 1989
knapp an der Sperrklausel von 8Prozent. Der Einzug in den Landtag gelang der FL nach den Wahlen im Februar
1993.
In ihrem Parteiprogramm stellt sich die Freie Liste auf die Seite der Benachteiligten. Sie engagiert
sich für die Umwelt und versucht mehr Mitbestimmung in allen Lebensbereichen und eine konsequente Gleichberechtigung
von Mann und Frau zu erreichen. Sie setzt sich für die Ausländerinnen und Ausländer ein und fordert
einen gerechten Handel mit den wirtschaftlich schwächeren Ländern. Bei
den vorgezogenen Landtagswahlen von 1989 kandidierte erstmals die "Überparteiliche Liste Liechtenstein"
(ÜLL). Die Kandidaten dieser Interessengruppe verstanden sich als "unbequeme, aber konstruktive
Opposition",
die sich das Ziel setzte, durch den Einzug in den Landtag die absolute Mehrheit einer Partei zu verhindern.
Diese Interessengruppe fand jedoch im Volk zu wenig Unterstützung und stellte sich 1993 nicht mehr zur
Wahl. 1999 löste sie sich auf. |