Home Staat</a>
Home  |  FAQ  |  Rechtshinweis  |  Kontakt  |  english  |  français  |  
    Suche starten
Hilfe Diese Seite weiterempfehlen Diese Seite drucken
Staat
alle Themen
Fürstentum Liechtenstein
>> Pfad: Portal / Staat / Parteien
Parteien 

1918-1945

Die Parteienlandschaft nach 1945

1918-1945
Bis 1918 gab es in Liechtenstein keine politischen Parteien. Doch schon bei den Landtagswahlen von 1914 war die Tendenz für eine künftige Parteienbildung spürbar. In diesem Jahr endete zudem das Nachrichtenmonopol des "Liechtensteiner Volksblatts", da eine zweite Zeitung, die "Oberrheinischen Nachrichten" gegründet wurde. Diese neue Zeitung sollte als Sprachrohr liberaler Meinungen dienen und andere Ansichten zur Geltung bringen. Das "Volksblatt" nämlich orientierte sich primär an der Politik der damaligen Regierung und beherrschte seit 1878 als einzige Zeitung in Liechtenstein die öffentliche Meinung.

Drei Jahre vor dem In-Kraft-Treten der neuen Verfassung (1921) wurde das direkte und geheime Wahlrecht eingeführt, das Fürst Johann II. aus Eigeninitiative dem Volk zugestand. Seither wählt das Volk seine Abgeordneten direkt in den Landtag. Das neue Wahlrecht und die Ausschreibung von Wahlen für den März 1918 ermöglichten und förderten die Entwicklung von Parteien.

Die wirtschaftliche Not der Jahre vor und während des Ersten Weltkriegs, die ausländischen Landesverweser und die Absenz des Landesfürsten trugen dazu bei, dass damals teilweise der Ruf nach Abschaffung der Monarchie laut wurde.

Im Februar 1918 gründete Dr. Wilhelm Beck die "Christlich-Soziale Volkspartei". Er und viele andere Mitglieder dieser Partei hatten durch Aufenthalte und Berufstätigkeiten in der Schweiz demokratische und soziale Einrichtungen kennen gelernt. So forderten die Mitglieder der Volkspartei den Ausbau der demokratischen Rechte und eine vermehrte Mitbestimmung in Regierung und Landtag, was sich im Schlagwort „Liechtenstein den Liechtensteinern" manifestierte.

Dieses Gedankengut wurde zu Beginn des 20. Jahrhunderts in Liechtenstein mit seiner damals eher konservativen und bäuerlichen Gesellschaft als sozialistisch und folglich als "rot" angesehen - was sich durch den geschichtlichen Kontext erklärt. Die eher bürgerlichen und konservativen Kreise, die sich ausdrücklich zur Monarchie bekannten, scharten sich um das „Liechtensteiner Volksblatt".

Das "Liechtensteiner Volksblatt" hatte sich in früheren Jahren vehement gegen die Bildung von Parteien ausgesprochen - diese würden nur die Einheit des Landes zerstören. Doch vor den Wahlen veröffentlichte auch das "Volksblatt" eine Liste von Landtagskandidaten. So wurde der erste Wahlkampf in Liechtenstein für die Landtagswahl 1918 nicht zwischen zwei neuen Parteien ausgetragen, sondern er fand zwischen der Volkspartei und der Liste des "Volksblatts" statt. In den "Oberrheinischen Nachrichten" wurden die Gegner als "Herrenpartei" oder "Vaduzer Stammtischrunde" bezeichnet. Das "Volksblatt" dagegen warnte die Bevölkerung vor dem drohenden Sozialismus der Volkspartei.

Das Wahlergebnis dieser ersten geheimen und direkten Wahl fiel deutlich aus. Die Volkspartei erreichte im Oberland sechs von sieben Mandaten, im Unterland stellte sie zwei der fünf Abgeordneten. Drei Abgeordnete wurden vom Landesfürsten ernannt.

Ende 1918 führten aussenpolitisch wie innenpolitisch unruhige Zeiten zur Gründung einer zweiten Partei: Am 22. Dezember konstituierte sich die "Fortschrittliche Bürgerpartei" (FBP), der sich auch Parteigänger der Volkspartei anschlossen. Bedingt durch die gesellschaftlichen Verhältnisse jener Jahre, hatten sich in der Bürgerpartei vor allem die bürgerlichen und konservativen Bevölkerungsgruppen gesammelt: die "Schwarzen", wie man sie als Alternative zu den "Roten" nannte.

Die Initiative zur Gründung der Bürgerpartei ging vom Redaktor des Liechtensteiner Volksblatts, Prof. Dr. Eugen Nipp, und einigen Vaduzer Bürgern aus. Die Grundidee bestand einerseits in einem klaren Bekenntnis zur Monarchie, und andererseits im Eintreten für einen Fortschritt des Landes, der den Forderungen der Zeit und dem Wohl des Landes entgegen kommen sollte.

Beinahe zur selben Zeit veröffentlichten im Januar 1919 die Christlich-Soziale Volkspartei und die Fortschrittliche Bürgerpartei das Parteiprogramm in ihren Zeitungen. Obwohl die beiden Parteien in grundsätzlichen Punkten - wie im Bekenntnis zur Demokratie und zur katholischen Religion sowie im Willen zum Fortschritt - übereinstimmten, gab es in einzelnen Punkten und Formulierungen Unterschiede, die besonders später in der Diskussion um eine neue Verfassung hervortraten. Die Vorstellungen und Demokratisierungsforderungen beider Parteien waren aus der Sicht des Jahres 1919 als radikal und teilweise sogar als revolutionär zu bezeichnen. Beide Parteien haben bei der Erstellung einer neuen Verfassung intensiv mitgearbeitet. Einen Grossteil ihrer Ideen konnten sie in die Verfassung von 1921 einbringen.

Erstaunlich in diesem Zusammenhang ist, dass das Parteiwesen und seine Bedeutung in dieser Verfassung nicht verankert wurden. Erst durch die Verfassungsnovelle vom 18. Januar 1939, die das Proporzwahlsystem einführte, werden die Begriffe "Wählergruppe" oder "Partei" verwendet. Die Bedeutung der Parteien hebt auch das Verhältniswahlgesetz von 1939 hervor, wodurch einem Kandidaten ein Landtagsmandat nur zugesprochen werden kann, wenn sein Name auf einer Liste (der an der Wahl teilnehmenden Wählergruppen) steht.

In den folgenden Jahrzehnten gab es wiederholt Versuche, Vertreter einer dritten oder vierten Partei in den Landtag zu bringen: Ende 1933 betrat eine neue Gruppierung, der "Liechtensteiner Heimatdienst", die politische Szene und gab gar eine eigene Zeitung heraus. Ihr Programm "Weg mit den Parteien, die uns nur Unheil brachten" sprach aber nur kleine Gruppen in der Bevölkerung an, da die Ziele zu undemokratisch und zu unklar waren. Zudem waren die etablierten Parteien innerhalb von 15 Jahren in der Bevölkerung schon zu stark verwurzelt. Dem Heimatdienst wurde vorwiegend vorgeworfen, dass er importierte Ideen vertrete und einen Ständestaat aufbauen wollte.

1936 schlossen sich dann der Heimatdienst und die Volkspartei zur "Vaterländischen Union" (VU) zusammen. Das Parteiprogramm brachte keine wesentlichen Neuerungen gegenüber dem Programm der Volkspartei.

Der Einmarsch Hitlers in Österreich machte Liechtenstein zum unmittelbaren Nachbarn des Grossdeutschen Reichs. Zwar proklamierte der Landtag einstimmig die Bewahrung der Selbständigkeit und die Treue zum Fürstenhaus, doch der Parteienstreit im Innern um eine gerechtere Beteiligung der Minderheitspartei VU an der Regierung und einer damit verbundenen Änderung des Wahlsystems schienen das Land politisch zu spalten. Ein Kompromiss beider Parteien im folgenden Jahr brachte Liechtenstein die nötige innere Ruhe: FBP und VU vereinbarten eine Koalitionsregierung und beschlossen 1939 einstimmig das Verhältniswahlgesetz.

Kurz nach dem Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich wurde eine "Volksdeutsche Bewegung in Liechtenstein" (VDBL) gegründet, die durch die eigene Zeitung "Der Umbruch" nationalsozialistisches Gedankengut verbreitete. Da 1939 nur so genannte "stille Wahlen" abgehalten wurden, hatte diese Partei keine Chance, sich zur Wahl zu stellen. Diese "stillen Wahlen" waren durch einen gemeinsamen Wahlvorschlag (nur 15 Kandidaten) beider Parteien zustande gekommen. Die vorgeschlagenen Kandidaten wurden durch Regierungsbeschluss als gewählt erklärt. 1943 verlängerte der Landesfürst die Mandatsdauer des bestehenden Landtags durch eine Fürstliche Verordnung auf unbestimmte Zeit.

Vertreter beider Parteien schlossen sich 1939 zu einem überparteilichen Initiativkomitee "Heimattreue Bewegung Liechtensteins" oder "Nationale Bewegung" zusammen. Dieses Komitee setzte sich für eine Unterschriftensammlung ein, um dem Ausland zu zeigen, dass die liechtensteinische Bevölkerung ihre Selbständigkeit bewahren will. Diese Aktion trug besonders zur Beruhigung der Beziehungen zwischen der Schweiz und Liechtenstein bei.

Die Zusammenarbeit beider Parteien bewährte sich besonders in dieser politisch brisanten Zeit, sodass die Koalition von 1939 anschliesslich bis 1997 bestehen blieb. Beide Parteien halfen mit, die Existenz und Selbständigkeit des Staats zu sichern und die Demokratie zu bewahren. Nach den Landtagswahlen von 1997, bei der die VU die absolute Mehrheit erreichte, ging die FBP in die Opposition. Den gleichen Weg schlug die VU nach dem Wahlsieg der FBP im Jahr 2001 ein.

Die Parteienlandschaft nach 1945
An den Landtagswahlen vom 13. Februar 1953 nahm auch die Partei der "Unselbständig Erwerbenden und Kleinbauern" teil, scheiterte aber deutlich an der Sperrklausel von 18 Prozent.

1961 konstituierte sich die "Christlich-Soziale Partei" (CSP), die zwar keine grundsätzlich neuen Programmpunkte anbieten konnte, sich aber Chancen ausrechnete, als eigentliche Oppositionspartei agieren zu können, da sie ja im Koalitionssystem fehlte.

Die CSP erhob nach der Landtagswahl von 1962, bei der sie 10.09 Prozent der Stimmen erringen konnte, Anspruch auf ein Restmandat in beiden Wahlkreisen; sie reichte eine Beschwerde beim Staatsgerichtshof ein, der dann auch die Sperrklausel von 18 Prozent als verfassungswidrig aufhob. Da aber die CSP in keinem Wahlkreis ein Mandat erreichen konnte, blieb ihr dennoch die Zuteilung eines Restmandats versagt. Noch bis 1974 kandidierte die CSP bei den Landtagswahlen, konnte aber kein Mandat gewinnen.

Die beiden Landtagsparteien FBP und VU sind zu Volksparteien geworden, die allen Gesellschaftsgruppen offen stehen. Das seinerzeit symbolträchtige "Rot" und "Schwarz" ist ein Relikt aus vergangener Zeit und auf heutige Massstäbe nicht mehr übertragbar. Trotz Unterschieden in den Wahlprogrammen der beiden Parteien, herrscht in staatspolitischen Grundsatzfragen zwischen beiden Grossparteien zumeist Einigkeit.

Von besonderer Bedeutung sind in einem Kleinstaat wie Liechtenstein schliesslich die Kandidaten der Parteien. Durch die feinmaschige Gesellschaftsstruktur wird der Kandidat für den Wähler und die Wählerin greifbarer und kann persönlicher zur Verantwortung gezogen werden, was im liechtensteinischen Wahlsystem mit dem Kandidatenproporz möglich ist.

Die Freie Liste (FL) wurde Ende 1985 gegründet. Verschiedene kleine politische Gruppierungen fanden sich zusammen, um bei den Landtagswahlen 1986 gemeinsam zu kandidieren. Nach Ansicht der Gründerinnen und Gründer warteten viele Wählerinnen und Wähler auf eine Alternative zu den beiden Grossparteien. Doch die Freie Liste (FL) scheiterte bei den Landtagswahlen 1986 und 1989 knapp an der Sperrklausel von 8Prozent. Der Einzug in den Landtag gelang der FL nach den Wahlen im Februar 1993. In ihrem Parteiprogramm stellt sich die Freie Liste auf die Seite der Benachteiligten. Sie engagiert sich für die Umwelt und versucht mehr Mitbestimmung in allen Lebensbereichen und eine konsequente Gleichberechtigung von Mann und Frau zu erreichen. Sie setzt sich für die Ausländerinnen und Ausländer ein und fordert einen gerechten Handel mit den wirtschaftlich schwächeren Ländern.

Bei den vorgezogenen Landtagswahlen von 1989 kandidierte erstmals die "Überparteiliche Liste Liechtenstein" (ÜLL). Die Kandidaten dieser Interessengruppe verstanden sich als "unbequeme, aber konstruktive Opposition", die sich das Ziel setzte, durch den Einzug in den Landtag die absolute Mehrheit einer Partei zu verhindern. Diese Interessengruppe fand jedoch im Volk zu wenig Unterstützung und stellte sich 1993 nicht mehr zur Wahl. 1999 löste sie sich auf.

Verfassung
Wahlsystem
Staatskalender
Geschichte
Aufgaben
Rechte
Organisation
Landtagswahlen
Mitglieder der Regierung
Ressorts (Ministerien)
Regierung und Verwaltung
Regierungschefs seit 1921
Pressemeldungen
www.regierung.li
Kontakt
Das Aussenministerium
Ziele und Prioritäten
Finanzplatz
Menschenrechte
Internationale Humanitäre Zusammenarbeit und Entwicklung (IHZE)
Umwelt und Nachhaltige Entwicklung
Bilaterale Beziehungen
Multilaterale Beziehungen / Internationale Organisationen
Ausgewählte Themen
Aktuelle Meldungen
Fragen und Antworten
EWR-Abkommen
EWR-Mitgliedstaaten
EWR-Geschichte
EWR-Erweiterung
EWR-Institutionen
Stabsstelle EWR
Gerichtsbarkeit
Gerichte
Allgemeine Informationen
Vaduz
Balzers / Mäls
Planken
Schaan
Triesen
Triesenberg / Steg / Malbun
Eschen / Nendeln
Gamprin / Bendern
Mauren / Schaanwald
Ruggell
Schellenberg
Regierungsprogramm
Steuerreform 2007
Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Vertretungen im Ausland
Rassismus
Kinderrechte
Frauenrechte
Folterverbot
Bürgerliche und politische Rechte
Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
Klimaschutz
Nachhaltige Entwicklung der Bergregionen
Schweiz
Österreich
Deutschland
USA
Diplomatische und konsularische Vertretungen beim Fürstentum Liechtenstein
Mitgliedschaften
UNO
Europarat
OSZE
EFTA
EU
WTO
EPO
Pressemitteilungen
Vorträge
Newsletter
Malbun I - Bericht
Malbun II - Bericht
Malbun II - Bilder
Diskriminierungsverbot
Die vier Grundfreiheiten
Gemeinsame Wettbewerbsregeln
Horizontale und flankierende Politiken
EWR-Erweiterung 2004
EWR-Erweiterung 2007
Gemeinsame Organe
EWR/EFTA-Organe
Ordentliche Gerichtsbarkeit
Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verfassungsgerichtsbarkeit