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Recht 

Die Liechtensteinische Gesetzessammlung wird vom Rechtsdienst der Regierung legistisch betreut und herausgegeben. Sie ist folgendermassen aufgebaut:

  • Chronologische (amtliche) Sammlung
    Die chronologische Sammlung (grüne Bände) umfasst sämtliche Liechtensteinischen Landesgesetzblätter (LGBl.) in der zeitlichen Reihenfolge ihres Erscheinens. Die LGBl.-Nummern werden ebenfalls in zeitlicher Reihenfolge der Publikation vergeben. Die Chronologische Sammlung ist bei allfälligen Rechtsunsicherheiten massgebend, sie hat Rechtskraftcharakter und geht somit der Systematischen Sammlung vor. Alle Landesgesetzblätter können am Tag ihrer Publikation bei der Regierungskanzlei bezogen werden. Online sind die chronologischen Fassungen derzeit ab 1863 bis und mit Jahrgang 2001, d.h. bis LGBl. 2001 Nr. 202 vorhanden

  • Systematische Sammlung der Liechtensteinischen Rechtsvorschriften
    Die Systematische Sammlung (blaue Ordner) enthält alle Erlasse des Liechtensteinischen Landesrechts und des Staatsvertragsrechts in aktualisierter Form das heisst in der geltenden Fassung. Die Systematische Sammlung ist nach Rechtsgebieten geordnet. Jeder Erlass wird (zusätzlich zur LGBl.-Nummer) mit einer mehrstelligen LR-Nummer versehen, die die genaue Gebietszugehörigkeit definiert. Die Sammlung wird im Internet alle zwei Monate, in Schriftform alle drei Monate aktualisiert

  • Register zum Landesrecht (LR) und zum Staatsvertragsrecht (SV)
    Das Register (blaues Buch) gibt eine verlässliche Übersicht über die am Stichtag vorhandenen, nach Rechtsgebieten geordneten Rechtsvorschriften mit sämtlichen Abänderungen und Aufhebungen
    Die Gebietseinteilung des Registers deckt sich mit derjenigen der systematischen Sammlung
    Das Register erscheint in Schriftform zweimal pro Jahr, jeweils mit Stand 1. Januar und 1. Juli, wird aber online regelmässig alle zwei Monate aktualisiert
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