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Regierung 

Gemäss der Verfassung ist die Regierung eine Kollegialbehörde und besteht aus dem Regierungschef und vier Regierungsräten. Jedes Regierungsmitglied hat einen Stellvertreter, der im Falle der Verhinderung an den Sitzungen der Kollegialregierung teilnimmt. Der Regierungschef sowie die Regierungsräte und die Stellvertreter werden vom Landesfürsten auf Vorschlag des liechtensteinischen Parlaments, dem Landtag, ernannt. Einer der Regierungsräte wird auf Vorschlag des Landtags vom Landesfürsten zum Regierungschef-Stellvertreter ernannt. In die Regierung wählbar sind nur gebürtige Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner, welche die Wählbarkeitsvoraussetzungen für den Landtag erfüllen. Die beiden liechtensteinischen Landschaften, das Oberland und das Unterland, haben Anspruch auf mindestens zwei Regierungsmitglieder. Die Stellvertreter der Regierungsmitglieder müssen jeweils aus der gleichen Landschaft stammen. Die Amtsdauer beträgt vier Jahre.

Beschlüsse der Regierung
Alle wichtigen der Regierung zur Behandlung zugewiesenen Angelegenheiten, besonders die Erledigung der Verwaltungsstreitsachen, unterliegen der Beratung und Beschlussfassung der Kollegialregierung. Für einen gültigen Beschluss ist die Anwesenheit von wenigstens vier Mitgliedern und die Stimmenmehrheit unter den anwesenden Mitgliedern erforderlich. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende. Es besteht Stimmzwang.

Stellung des Regierungschefs
Die Verfassung weist dem Regierungschef besondere Vorrechte und Befugnisse zu. So besorgt er die ihm unmittelbar vom Fürsten übertragenen Geschäfte, die Gegenzeichnung der Gesetze sowie der vom Fürsten und seiner Regentschaft ausgehenden Erlasse und Verordnungen. Er informiert den Landesfürsten über die Geschäfte. Nur der Regierungschef legt den Diensteid in die Hände des Landesfürsten oder des Regenten ab. Die übrigen Mitglieder der Regierung und die Staatsangestellten werden vom Regierungschef in Eid und Pflicht genommen. Ein Gesetz, eine Verordnung, eine landesherrliche Resolution erlangen nur mit seiner Unterschrift Rechtskraft beziehungsweise Gültigkeit.

Hintergrund
In den Jahren von 1938 bis 1997 kannte Liechtenstein ein besonderes Regierungssystem. Bis vor wenigen Jahren waren im Landtag nur zwei Parteien vertreten: die Vaterländische Union und die Fortschrittliche Bürgerpartei. Die Partei, die im Landtag die Mehrheit gewann, stellte auch die Mehrheit der Regierung. Die Minderheit spielte im Landtag die Rolle der Opposition, in der Regierung die Rolle des Minderheitspartners. Diese Koalitionsregierung liechtensteinischer Prägung fand im April 1997 ihr Ende. In der Mandatsperiode 1997 bis 2001 trug die Vaterländische Union die alleinige Regierungsverantwortung und stellte alle Regierungsmitglieder. Von 2001 bis 2005 stellte die Fortschrittliche Bürgerpartei sämtliche Mitglieder der Regierung. Die Minderheitsparteien kontrollierten als Oppositionsparteien die Regierung im Parlament und in parlamentarischen Kommissionen. Von 2005 bis 2009 bildeten die Parteien - Fortschrittliche Bürgerpartei und Vaterländische Union - eine Koalitionsregierung. Seit 25. März 2009 hat Liechtenstein erneut eine Koalitionsregierung, bestehend aus drei Mitgliedern der Vaterländischen Union und zwei Mitgliedern der Fortschrittlichen Bürgerpartei.

Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier.

Der Sitz der Regierung in Vaduz wird im Volksmund auch das 'Grosse Haus' genannt
Der Sitz der Regierung in Vaduz
wird im Volksmund auch das
'Grosse Haus' genannt


Liechtensteins Regierung ist
eine Kollektivbehörde aus
Regierungschef und vier
Regierungsräten (im Bild:
Regierungsteam 2009-2013)

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