Gemäss der Verfassung ist die Regierung eine Kollegialbehörde und
besteht aus dem Regierungschef und vier Regierungsräten. Jedes Regierungsmitglied hat einen Stellvertreter,
der im Falle der Verhinderung an den Sitzungen der Kollegialregierung teilnimmt. Der Regierungschef
sowie die Regierungsräte und die Stellvertreter werden vom Landesfürsten auf Vorschlag des liechtensteinischen
Parlaments, dem Landtag, ernannt. Einer der Regierungsräte wird auf Vorschlag des Landtags vom Landesfürsten
zum Regierungschef-Stellvertreter ernannt. In die Regierung wählbar sind nur gebürtige Liechtensteinerinnen
und Liechtensteiner, welche die Wählbarkeitsvoraussetzungen für den Landtag erfüllen. Die beiden liechtensteinischen
Landschaften, das Oberland und das Unterland, haben Anspruch auf mindestens zwei Regierungsmitglieder.
Die Stellvertreter der Regierungsmitglieder müssen jeweils aus der gleichen Landschaft stammen. Die
Amtsdauer beträgt vier Jahre. Beschlüsse
der Regierung Alle wichtigen der Regierung
zur Behandlung zugewiesenen Angelegenheiten, besonders die Erledigung der Verwaltungsstreitsachen, unterliegen
der Beratung und Beschlussfassung der Kollegialregierung. Für einen gültigen Beschluss ist die Anwesenheit
von wenigstens vier Mitgliedern und die Stimmenmehrheit unter den anwesenden Mitgliedern erforderlich.
Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende. Es besteht Stimmzwang. Stellung
des Regierungschefs Die Verfassung weist dem Regierungschef besondere
Vorrechte und Befugnisse zu. So besorgt er die ihm unmittelbar vom Fürsten übertragenen Geschäfte, die
Gegenzeichnung der Gesetze sowie der vom Fürsten und seiner Regentschaft ausgehenden Erlasse und Verordnungen.
Er informiert den Landesfürsten über die Geschäfte. Nur der Regierungschef legt den Diensteid in die
Hände des Landesfürsten oder des Regenten ab. Die übrigen Mitglieder der Regierung und die Staatsangestellten
werden vom Regierungschef in Eid und Pflicht genommen. Ein Gesetz, eine Verordnung, eine landesherrliche
Resolution erlangen nur mit seiner Unterschrift Rechtskraft beziehungsweise Gültigkeit. Hintergrund In
den Jahren von 1938 bis 1997 kannte Liechtenstein ein besonderes Regierungssystem. Bis vor wenigen Jahren
waren im Landtag nur zwei Parteien vertreten: die Vaterländische Union und die Fortschrittliche Bürgerpartei.
Die Partei, die im Landtag die Mehrheit gewann, stellte auch die Mehrheit der Regierung. Die Minderheit
spielte im Landtag die Rolle der Opposition, in der Regierung die Rolle des Minderheitspartners. Diese
Koalitionsregierung liechtensteinischer Prägung fand im April 1997 ihr Ende. In der Mandatsperiode 1997
bis 2001 trug die Vaterländische Union die alleinige Regierungsverantwortung und stellte alle Regierungsmitglieder.
Von 2001 bis 2005 stellte die Fortschrittliche Bürgerpartei sämtliche Mitglieder der Regierung. Die
Minderheitsparteien kontrollierten als Oppositionsparteien die Regierung im Parlament und in parlamentarischen
Kommissionen. Von 2005 bis 2009 bildeten die Parteien - Fortschrittliche Bürgerpartei und Vaterländische
Union - eine Koalitionsregierung. Seit 25. März 2009 hat Liechtenstein erneut eine Koalitionsregierung,
bestehend aus drei Mitgliedern der Vaterländischen Union und zwei Mitgliedern der Fortschrittlichen
Bürgerpartei. Für weitere Informationen klicken Sie
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 Der
Sitz der Regierung in Vaduz wird im Volksmund auch das 'Grosse Haus'
genannt
 Liechtensteins
Regierung
ist eine Kollektivbehörde aus Regierungschef und vier
Regierungsräten (im Bild: Regierungsteam 2009-2013)
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