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Ressorts (Ministerien) 

Gemäss der Verfassung ist «die Geschäftsbehandlung durch die Regierung teils eine kollegiale, teils eine ressortmässige». Wichtigste Aufgabe eines jeden Regierungsmitglieds ist es, im Rahmen der Regierungssitzung in der Regierung und Verwaltung des Landes mitzuwirken. Jedem der Regierungsmitglieder sind bestimmte Geschäfte ressortmässig zugeteilt. Diese Zuständigkeit beinhaltet die Vorbereitung und Überprüfung einzelner Regierungsgeschäfte.

Zurzeit sind die Regierungsgeschäfte in 15 Ressorts aufgeteilt. Die Zuteilung erfolgt über den Ressortplan jeweils nach der Neubildung der Regierung. Mit der Zuordnung der Geschäfte erfolgt gleichzeitig die Zuordnung von Amtsstellen, Kommissionen und Beiräten. Die Regierungsmitglieder erteilen Weisungen und sie sind die Vorgesetzten der Beamten und Angestellten.

  • Ressort Präsidium
    Regierungschef Dr. Klaus Tschütscher

  • Ressort Äusseres
    Regierungsrätin Dr. Aurelia Frick

  • Ressort Inneres
    Regierungsrat Hugo Quaderer

  • Ressort Bildung
    Regierungsrat Hugo Quaderer

  • Ressort Familie und Chancengleichheit
    Regierungschef Dr. Klaus Tschütscher

  • Ressort Kultur
    Regierungsrätin Dr. Aurelia Frick

  • Ressort Sport
    Regierungsrat Hugo Quaderer

  • Ressort Finanzen
    Regierungschef Dr. Klaus Tschütscher

  • Ressort Gesundheit
    Regierungsrätin Dr. Renate Müssner

  • Ressort Soziales
    Regierungsrätin Dr. Renate Müssner

  • Ressort Umwelt, Raum, Land- und Waldwirtschaft
    Regierungsrätin Dr. Renate Müssner

  • Ressort Wirtschaft
    Regierungschef-Stellvertreter Dr. Martin Meyer

  • Ressort Verkehr
    Regierungschef-Stellvertreter Dr. Martin Meyer

  • Ressort Justiz
    Regierungsrätin Dr. Aurelia Frick

  • Ressort Bau
    Regierungschef-Stellvertreter Dr. Martin Meyer
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