Gemäss der Verfassung ist «die Geschäftsbehandlung durch die Regierung
teils eine kollegiale, teils eine ressortmässige». Wichtigste Aufgabe eines jeden Regierungsmitglieds
ist es, im Rahmen der Regierungssitzung in der Regierung und Verwaltung des Landes mitzuwirken. Jedem
der Regierungsmitglieder sind bestimmte Geschäfte ressortmässig zugeteilt. Diese Zuständigkeit beinhaltet
die Vorbereitung und Überprüfung einzelner Regierungsgeschäfte. Zurzeit
sind die Regierungsgeschäfte in 15 Ressorts aufgeteilt. Die Zuteilung erfolgt über den Ressortplan jeweils
nach der Neubildung der Regierung. Mit der Zuordnung der Geschäfte erfolgt gleichzeitig die Zuordnung
von Amtsstellen, Kommissionen und Beiräten. Die Regierungsmitglieder erteilen Weisungen und sie sind
die Vorgesetzten der Beamten und Angestellten. - Ressort
Präsidium
Regierungschef Dr. Klaus Tschütscher
- Ressort
Äusseres
Regierungsrätin Dr. Aurelia Frick
- Ressort
Inneres
Regierungsrat Hugo Quaderer
- Ressort
Bildung
Regierungsrat Hugo Quaderer
- Ressort
Familie und Chancengleichheit
Regierungschef Dr. Klaus Tschütscher
- Ressort
Kultur
Regierungsrätin Dr. Aurelia Frick
- Ressort
Sport
Regierungsrat Hugo Quaderer
- Ressort
Finanzen
Regierungschef Dr. Klaus Tschütscher
- Ressort
Gesundheit
Regierungsrätin Dr. Renate Müssner
- Ressort
Soziales
Regierungsrätin Dr. Renate Müssner
- Ressort
Umwelt, Raum, Land- und Waldwirtschaft
Regierungsrätin Dr.
Renate Müssner
- Ressort
Wirtschaft
Regierungschef-Stellvertreter Dr. Martin Meyer
- Ressort
Verkehr
Regierungschef-Stellvertreter Dr. Martin
Meyer
- Ressort
Justiz
Regierungsrätin Dr. Aurelia Frick
- Ressort
Bau
Regierungschef-Stellvertreter Dr. Martin Meyer
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