Die liechtensteinischen Finanzdienstleister lassen sich in fünf Kategorien unterteilen:
- Banken und Finanzgesellschaften
- Vermögensverwaltungsgesellschaften
- Investmentunternehmen
- Treuhänder, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer
- Versicherungsunternehmen
Ende 2007 waren auf dem Finanzplatz Liechtenstein tätig:
- 15 Banken,
- 401 Treuhandunternehmen
- 47 liechtensteinische Versicherungsunternehmen
- 27 Fondsleitungsgesellschaften mit rund 360 Anlagefonds
- 163 Anlagegesellschaften
Die Bankinstitute in Liechtenstein zeichnen sich durch eine solide Eigenkapitaldecke aus und bieten damit aus Sicht des Einlegerschutzes beste Voraussetzungen. Zudem existiert in Liechtenstein ein Einlagensicherungs- und Anlegerschutzsystem, dem alle Banken beigetreten sind. Das mit Abstand wichtigste Geschäftsfeld der liechtensteinischen Banken stellt das Private Banking mit dem Depotgeschäft und allen damit verbundenen Dienstleistungen dar. Typisch für den liechtensteinischen Bankenplatz ist dabei die enge Zusammenarbeit der Banken mit professionellen Vermögensverwaltern.
Als Investmentunternehmen (Fonds) gelten Vermögen, die aufgrund öffentlicher Werbung beim Publikum zum Zweck gemeinschaftlicher Kapitalanlage beschafft und für gemeinsame Rechnung der Anleger, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, nach dem Grundsatz der Risikostreuung von einer Verwaltungsgesellschaft verwaltet werden. Investmentunternehmen können auf vertraglicher (Anlagefonds) oder gesellschaftlicher (Anlagegesellschaft) Grundlage gegründet werden.
Der Erlass eines Versicherungsaufsichtsgesetzes 1996 führte zum Ausbau des Versicherungsstandorts Liechtenstein. Das Hauptgeschäft der liechtensteinischen Versicherungsunternehmen bildet die fondsgebundene Lebensversicherung. Die Schadenversicherer sind Nischenversicherer und damit spezialisiert auf bestimmte Versicherungsprodukte (z.B. Kunstversicherung). Bei den Rückversicherungsunternehmen handelt es sich in allen Fällen um Eigenversicherungsunternehmen (sog. Captives), welche ausschliesslich Risiken des Konzerns in Rückdeckung nehmen.
Vorsorgeeinrichtungen (Pensionskassen) sind Durchführungsträger der betrieblichen Personalvorsorge. Die betriebliche Personalvorsorge soll als 2. Säule im Drei-Säulen-Konzept zusammen mit der staatlichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV/IV, 1. Säule) dazu beitragen, dass die Versicherten die gewohnte Lebenshaltung nach erfolgter Pensionierung fortführen können. Sie ist auf betrieblicher Ebene organisiert. Versicherungspflichtig sind grundsätzlich alle Arbeitnehmer, die schon in der 1. Säule versichert sind und einen bestimmten Mindestjahreslohn verdienen. Zur Durchführung der betrieblichen Personalvorsorge ist der Arbeitgeber verpflichtet. Dazu errichtet er selbst eine Vorsorgeeinrichtung oder schliesst sich einer Sammeleinrichtung an, in welcher verschiedene Firmen mit gleichen oder verschiedenen Versicherungsplänen geführt werden.
Zum Tätigkeitsbereich der Treuhänder zählt insbesondere die Gründung von juristischen Personen, die Übernahme von Verwaltungsmandaten sowie die Buchführung und Kontrollstellentätigkeit. Die Rechtsanwälte, Rechtsagenten, Patentanwälte und Patentanwaltsgesellschaften sind insbesondere im Bereich der berufsmässigen Rechtsberatung und Parteienvertretung beziehungsweise der Beratung und Vertretung in Angelegenheiten des geistigen Eigentums tätig. Einige Wirtschaftsprüfer und Revisionsgesellschaften verfügen zudem über eine Bewilligung zur geschäftsmässigen Ausübung von Buch- und Abschlussprüfungen.
Gesamthaft lässt sich seit Beginn der 90er Jahre im Finanzdienstleistungsbereich eine verstärkte Produktediversifizierung, insbesondere in Richtung Anlagefonds und Versicherungslösungen, sowie eine deutliche Ausweitung der Anzahl der Marktteilnehmer beobachten. Aufgrund dieser Dynamik des Finanzdienstleistungsbereichs mussten in den vergangenen Jahren auch die staatlichen Aufsichtsbehörden ausgebaut sowie Justiz und Polizei verstärkt werden.
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