Home
Home
    Suche starten
Diese Seite weiterempfehlen Diese Seite drucken
Themen
Fürstentum Liechtenstein
Liechtensteinische Botschaft in Berlin
Visa-Angelegenheiten 
>> Pfad:  / Liechtensteinische Botschaft in Berlin / Konsularisches / Visa-Angelegenheiten
 

Vorschriften über die Einreise nach Liechtenstein
Die Schweiz und Liechtenstein verfügen über dieselben Einreisevorschriften. Die Vorschriften über visumspflichtige Personen sind übereinstimmend (siehe Verordnung vom 14. Januar 1998 über Einreise und Anmeldung von Ausländerinnen und Ausländern, SR 142.211). Grundsätzlich besteht aufgrund dieser Verordnung die Passpflicht. Abweichende Regelungen aufgrund bilateraler oder multilateraler Abkommen bleiben vorbehalten.

Visumspflicht für die Einreise nach Liechtenstein
Visumspflichtige Personen können am Ort ihres Wohnsitzes im Ausland bei der Schweizer Vertretung einen Antrag auf ein Visum einreichen. Die Entscheidung über den Antrag liegt bei den Schweizer Behörden. Ob eine Visumspflicht besteht, kann im Internet unter
www.eda.admin.ch abgefragt werden.

Einreise in andere Länder
Sollten Sie sich hingegen für die Einreisebestimmungen anderer Länder interessieren, so wenden Sie sich bitte an ein Reisebüro oder an die jeweils zuständige Botschaft Ihres Ziellandes.

Rechtsgrundlage
Verordnung über Einreise und Anmeldung von Ausländern Download als PDF-Datei

Die Verantwortung für die Inhalte liegt bei der liechtensteinischen Botschaft in Berlin