Vorschriften über die Einreise nach Liechtenstein Die
Schweiz und Liechtenstein verfügen über dieselben Einreisevorschriften. Die Vorschriften über visumspflichtige
Personen sind übereinstimmend (siehe Verordnung vom 14. Januar 1998 über Einreise und Anmeldung von
Ausländerinnen und Ausländern, SR 142.211). Grundsätzlich besteht aufgrund dieser Verordnung die Passpflicht.
Abweichende Regelungen aufgrund bilateraler oder multilateraler Abkommen bleiben vorbehalten.
Visumspflicht für die Einreise nach Liechtenstein Visumspflichtige
Personen können am Ort ihres Wohnsitzes im Ausland bei der Schweizer Vertretung einen Antrag auf ein
Visum einreichen. Die Entscheidung über den Antrag liegt bei den Schweizer Behörden. Ob eine Visumspflicht
besteht, kann im Internet unter www.auslaender.ch
abgefragt werden.
Einreise in andere Länder Sollten
Sie sich hingegen für die Einreisebestimmungen anderer Länder interessieren, so wenden Sie sich bitte
an ein Reisebüro oder an die jeweils zuständige Botschaft Ihres Ziellandes.
Rechtsgrundlage Verordnung
über Einreise und Anmeldung von Ausländerinnen und Ausländern  Die
Verantwortung für die Inhalte liegt bei der

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