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Fürstentum Liechtenstein
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10.11.2009
50 Jahre EFTA / 15 Jahre EWR
 

Im Hinblick auf die Gründung der EFTA vor bald 50 Jahren und das Inkrafttreten des EWR-Abkommens vor  rund 15 Jahren fand am 10. November 2009 ein Jubiläums-Seminar in Genf statt. Liechtensteins Aussenministerin Aurelia Frick, die derzeitige Vorsitzende des EFTA-Rates auf Ministerebene, hielt das Eröffnungsreferat. Sie würdigte die pragmatische Anpassungsfähigkeit der EFTA an sich immer wieder neu stellende Herausforderungen, sei es aufgrund politischer Entwicklungen in Europa, wechselnder Mitgliedschaften oder neuer Wettbewerbsbedingungen und Konstellationen auf den Weltmärkten. Mit Blick auf die liechtensteinischen Wirtschaftsdaten und insbesondere deren Wachstumsraten ging Regierungsrätin Frick auf die Bedeutung der EFTA und des EWR für Liechtenstein ein. Auch wenn nicht gesagt werden könne, welcher Anteil des Wirtschaftswachstums exakt auf diese Mitgliedschaften zurückgeführt werden kann, so haben diese sicher zusätzliche wirtschaftliche Anreize gebracht und zu einer grösseren Diversifizierung der Wirtschaft geführt. Die internationale Ausrichtung der liechtensteinischen Wirtschaft und die Öffnung des liechtensteinischen Marktes wurden durch die EFTA- und EWR-Mitgliedschaft weiter vorangetrieben.

Liechtensteins früherer Aussenminister Ernst Walch führte auf Einladung des EFTA-Generalsekretärs als Moderator mit viel Esprit durch die gesamte Jubiläumsveranstaltung. In seiner Zeit als Aussenminister hatte Ernst Walch zwei Mal den Vorsitz des EFTA-Rates auf Ministerebene inne und konnte entsprechend von seinem EFTA-Erfahrungsschatz profitieren. Der Schweizer Staatssekretär Jean-Daniel Gerber und die norwegische Staatssekretärin Elisabeth Walaas würdigten die EFTA-Mitgliedschaft ihrer Staaten. Verschiedene Wissenschaftler gingen in ihren Statements auf die wirtschaftlichen Auswirkungen der EFTA- und EWR-Mitgliedschaft der EFTA-Staaten ein. Durchgehend wurden diese wirtschaftlichen Auswirkungen als sehr positiv angesehen. Studien zeigen, dass der Handel von Waren und Dienstleistungen von Wirtschaftsverbünden mit erleichterten Handelsbedingungen  schneller wächst als bei Staaten, die keine Handelsabkommen abgeschlossen haben. Die Redner setzten sich aber auch mit dem Wechselspiel von Integration und Autonomie der Staaten auseinander.

Den Abschluss der Veranstaltung bildete eine angeregte Paneldiskussion zwischen dem früheren isländischen Aussenminister Jón Baldvin Hannibalsson, dem ehemaligen Schweizer Staatssekretär Franz Blankart und  dem früheren norwegischen Staatssekretär Eivinn Berg. Sie blickten nicht nur zurück auf eine 50-jährige Erfolgsgeschichte, sondern wagten auch einen Blick in die mittelfristige Zukunft.

Am Jubiläums-Seminar nahmen auch der Landtagsabgeordnete Albert Frick sowie die stellvertretende Landtagsabgeordnete Marion Kindle-Kühnis teil.

Hintergrundinformation

50 Jahre EFTA / 15 Jahre EWR im Jahr 2010

Die Europäische Freihandelsassoziation (EFTA) wurde 1960 als Reaktion auf die Schaffung der Europäischen Gemeinschaft (EG) im Jahr 1958 von sieben westeuropäischen Staaten gegründet (Dänemark, Grossbritannien, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden und die Schweiz). 1970 trat Island und 1986 Finnland der EFTA bei. Durch ihren EG-Beitritt schieden 1973 Grossbritannien und Dänemark, 1986 Portugal und 1995 Österreich, Schweden und Finnland aus der EFTA aus. Liechtenstein war aufgrund der Zollunion mit der Schweiz indirekt - durch ein besonderes Protokoll - in die EFTA und das Freihandelsabkommen Schweiz-EG von 1972 einbezogen. 1991 wurde Liechtenstein Vollmitglied der EFTA, um in den Verhandlungen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) seine über den Zollvertrag hinausgehenden Interessen, beispielsweise hinsichtlich der Dienstleistungsfreiheit oder der Freizügigkeit im Personenverkehr, selbst wahrzunehmen.

Mit der  EFTA-Konvention (auch Stockholmer-Konvention genannt) wurde eine Freihandelszone für Industriegüter geschaffen. Die EFTA war damals die erste Freihandelszone der jüngeren Geschichte.  1972 schlossen die einzelnen EFTA-Staaten mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) Freihandelsabkommen ab. Bereits 1977 wurden im Verkehr EFTA-EG die letzten Zölle auf Industrieprodukte abgeschafft. Mit dem Übertritt mehrerer EFTA-Staaten zur EG bzw. später zur EU verlor der Handel der EFTA-Staaten unter sich an Bedeutung.  Seit 1991 schliessen die EFTA-Staaten zahlreiche Freihandelsabkommen mit Drittstaaten ab. Im Moment umfasst das Netzwerk der EFTA 18 Freihandelsabkommen mit Drittstaaten. Verhandlungen mit weiteren Partnerstaaten sind im Gang.

1999 beschlossen die EFTA-Minister die Revision der Stockholmer-Konvention, um der zunehmenden Bedeutung der globalen Wirtschaft in den Bereichen Dienstleistungshandel, Direktinvestitionen und Geistiges Eigentum auch zwischen den EFTA-Mitgliedstaaten gerecht zu werden. Mit der Ablösung der "Stockholmer Konvention" durch die "Vaduzer Konvention" wurde 2001 zwischen den verbleibenden EFTA-Staaten Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz ein wirtschaftliches Integrationsniveau erreicht, das im Wesentlichen dem Inhalt der bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU entspricht und in den geregelten Bereichen dem EWR nahe kommt.

Als Antwort auf die zunehmende Besorgnis über den Verlust der europäischen Wettbewerbsfähigkeit beschlossen die EG- und EFTA-Minister 1984 mit der Luxemburg-Erklärung, die Zusammenarbeit innerhalb Europas zu verstärken. 1989 schlug EG-Kommissionspräsident  Jacques Delors eine „neue, strukturierte Partnerschaft, mit gemeinsamen Entscheidungs- und Verwaltungs-Institutionen“ vor. Dies war der Startschuss für  die Verhandlungen zwischen den EFTA-Staaten und den EU-Staaten zur Gründung des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Im Februar 1992 waren die Verhandlungen zum EWR-Abkommen abgeschlossen. Für Österreich, Finnland, Island, Norwegen und Schweden trat das Abkommen im Januar 1994 in Kraft. In der Schweiz wurde der EWR-Beitritt im Dezember 1992 in einer Volksabstimmung abgelehnt. Liechtenstein trat dem EWR am 1. Mai 1995 bei. Österreich, Finnland und Schweden traten 1995 zur EU über.

Durch den EWR sind die 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und die drei EWR/EFTA-Staaten (Liechtenstein, Island und Norwegen) in einem Binnenmarkt zusammengeschlossen, in welchem für alle beteiligten Staaten die gleichen Grundregeln gelten. Die Staatsangehörigen aller 30 EWR-Mitgliedstaaten haben somit das Recht, sich innerhalb des gesamten EWR frei zu bewegen, zu wohnen, zu arbeiten, gesellschaftliche Niederlassungen zu gründen, zu investieren und Grundbesitz zu erwerben (man spricht in diesem Zusammenhang von den so genannten "vier Grundfreiheiten"). Zudem untersagt Artikel 4 des EWR-Abkommens jegliche Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit (Diskriminierungsverbot).

Der Sitz der EFTA befindet sich in Genf. Nach dem Inkrafttreten des EWR-Abkommens wurde jedoch jener Teil des Sekretariats, der sich ausschliesslich mit EWR-Angelegenheiten befasst, nach Brüssel verlegt. Schwerpunkt der Tätigkeit in Genf ist die Wahrnehmung der EFTA-Drittlandbeziehungen, im Wesentlichen das Aushandeln und Betreuen von Freihandelsabkommen.

 
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