Vaduz, 26. März (pafl) - Am 1. Mai 2010 wird Liechtenstein auf
fünfzehn Jahre Mitgliedschaft im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zurückblicken können. Die Regierung
nimmt dies zum Anlass, den Landtag und die liechtensteinische Bevölkerung in einem umfassenden Bericht
über die Erfahrungen der EWR-Mitgliedschaft - wie bereits nach der ein-, fünf- und zehnjährigen Mitgliedschaft
- zu informieren. Positive Gesamtbilanz Regierungschef
Klaus Tschütscher zieht eine positive Gesamtbilanz nach fünfzehn Jahren EWR-Mitgliedschaft: "Unsere
EWR-Mitgliedschaft ist eine äusserst erfreuliche Erfolgsgeschichte. Die wirtschaftliche Entwicklung
seit 1995 zeigt, dass es gelungen ist, mit der EWR-Mitgliedschaft die guten Rahmenbedingungen zu erhalten
und sogar auszubauen." Dies bestätigen auch die Stellungnahmen verschiedener Wirtschafts- und Interessenverbände.
Der ungehinderte Zugang zum EU-weiten Binnenmarkt für Waren und Dienstleistungen, der insgesamt 30 Staaten
und ca. 500 Millionen Bürger umfasst, stellt einen bedeutenden Standortvorteil dar, der sich auch in
den Exportstatistiken niedergeschlagen hat. Positiv zu beurteilen ist auch die mit dem EWR-Beitritt
einhergehende Diversifizierung und Internationalisierung im Dienstleistungsbereich. Versprechen
erfüllt Bei EWR-Beitritt wurde versprochen, dass die
guten Beziehungen zur Schweiz erhalten bleiben und weiterentwickelt werden. Dies ist in hervorragender
Art und Weise gelungen, da die sogenannte "Parallele Verkehrsfähigkeit" problemlos funktioniert.
Zudem wurde zugesichert, dass mit dem EWR-Beitritt die Wettbewerbsfähigkeit Liechtensteins bewahrt werde,
was die durchwegs positive wirtschaftliche Entwicklung in Industrie, Gewerbe und Dienstleistungssektor
auch belegt. Knackpunkt Personenverkehr gelöst Das
EWR-Abkommen hat sich für sehr sensible, Liechtenstein-spezifische Themen nicht nur als verkraftbare,
sondern auch als anpassungsfähige Lösung erwiesen. Die bei EWR-Beitritt verhandelten und bei den EWR-Erweiterungen
2004 und 2007 angepassten Bestimmungen im Bereich des freien Personenverkehrs berücksichtigten die geographischen,
demographischen und soziologischen Gegebenheiten. Liechtenstein hat eine massgeschneiderte Lösung verhandeln
können, die auch den EWR-Erweiterungen 2004 und 2007 nicht nur standgehalten haben, sondern sogar verbessert
werden konnten, da es kein automatisches Auslaufen mehr gibt. Erfolgreiche
Wirtschaft Der durch den EWR bedingte Konkurrenzdruck
stellte für einzelne Branchen und Unternehmen eine grosse Herausforderung dar. Doch auch hier kann festgestellt
werden, dass sich die liechtensteinische Wirtschaft den neuen Herausforderungen stellt und die erfolgte
Öffnung ausländischer Märkte zu nutzen vermag. Gesamthaft kann festgestellt werden, dass die liechtensteinische
Volkswirtschaft heute in sehr guter Verfassung dasteht. Die
vor EWR-Beitritt vorhandenen Befürchtungen haben sich nicht bewahrheitet, die meisten der erhofften
Entwicklungen sind eingetreten. Selbstverständlich gibt es auch im EWR-Abkommen Bereiche, die Probleme
in der Anwendung und in der Umsetzung in nationales Recht verursachen. Die EWR-Zugehörigkeit bietet
aber neue Geschäftsmöglichkeiten, wie z.B. Versicherungen, Anlagefonds, Telekommunikation, Zertifizierung
und eröffnet neue Märkte. Grössenverträglichkeit gegeben Im
Vorfeld des EWR-Beitritts wurden teilweise Bedenken geäussert, dass die EWR-Mitgliedschaft einen unverhältnismässigen
Aufwand verursache. Nach fünfzehnjähriger Erfahrung kann auch hierzu eine positive Bilanz gezogen werden,
auch wenn die Schaffung neuer Stellen in der Landesverwaltung sich nicht im ursprünglich prognostizierten
Rahmen bewegte. Es hat sich gezeigt, dass mit der Schaffung der Stabsstelle EWR als zentrale Anlauf-
und Koordinationsstelle, der Stärkung der Mission in Brüssel, dem Aufbau von Fachwissen in den Ressorts
und den Amtsstellen sowie dem Einbezug der Interessensvertretungen das EWR-Abkommen effizient zu administrieren
und dabei insbesondere die Interessen Liechtensteins optimal zu wahren sind. Die Umsetzungsstatistiken
zeigen, dass Liechtenstein bei der Erfüllung der Umsetzungsverpflichtungen eine sehr gute Position einnimmt. Kritik
am EWR-Abkommen wurde aus den zur Stellungnahme eingeladenen Kreisen teilweise dann geübt, wenn der
durch den EWR geforderte Wettbewerb gewohnte Praktiken und Abläufe tangiert (beispielsweise öffentliches
Auftragswesen) oder der staatliche Handlungsspielraum durch die staatlichen Beihilfenregelungen des
EWR-Abkommens eingeschränkt wird. Manche Interessensvertretungen kritisierten auch die mit dem EWR-Abkommen
einhergehende Regelungsdichte. EWR und Steuern Die
Steuerharmonisierungsfragen werden von der EU nicht nur innerhalb der EU/EWR-Institutionen gestellt;
sie betreffen alle Staaten mit vorteilhaften Steuersystemen (wie z.B. auch die Schweiz, die nicht EWR-Mitglied
ist, aber auch die neuen EU-Mitgliedstaaten). Nach Auffassung der Regierung ist die Zugehörigkeit zum
EWR auch in diesem Zusammenhang als Vorteil zu werten, können doch nur die Mitglieder vom Grundprinzip
des EWR als Raum des Rechts profitieren. In den vom EWR geregelten Bereichen sind die Beziehungen zur
EU und zu den EWR-Mitgliedstaaten durch Rechtsregeln geordnet. Zum Zinsbesteuerungsabkommen ist auszuführen,
dass dieses nicht in direktem Zusammenhang mit dem EWR-Abkommen steht, aber im Kontext der europäischen
Integration. EWR-Vertrag: nicht bloss ein Wirtschaftsvertrag Der
EWR-Vertrag ist weit mehr als ein Wirtschaftsvertrag. Dazu Regierungschef Klaus Tschütscher: "Das
EWR-Abkommen hat auch im Konsumenten- und Arbeitnehmerschutz, bei der Gleichstellung von Mann und Frau
und in anderen gesellschaftlichen Bereichen verschiedene Veränderungen ausgelöst, die jedem Einzelnen
zugute kommen." So ist auch die Eröffnung des europäischen Binnenmarktes vorteilhaft für die Konsumentinnen
und Konsumenten, da der Handel günstigere Produkte behinderungsfrei aus dem gesamten EWR-Ausland importieren
kann. Selbst wenn die Entwicklungen aufgrund bestehender traditioneller Bezugs- und Vertriebsstrukturen
im Handel eine gewisse Zeit beanspruchen, so werden längerfristig auch die Konsumentinnen und Konsumenten
verstärkt direkt von der EWR-Mitgliedschaft profitieren können. Bildung
und Jugend Was die Programmteilnahmen insbesondere im
Bereich der Bildungs- und der Jugendprogramme betrifft, so wurden die Erwartungen weit übertroffen.
Gerade dieser Bestandteil des EWR-Abkommens ist für ein europäisches Bewusstsein der Menschen besonders
hervorzuheben und als eine langfristige, friedensstiftende und die Lebensqualität erhöhende Investition
zu betrachten. Gute Ausgangslage für weitere Entwicklungen Zum
Abschluss dieser positiven Bilanz der fünfzehnjährigen EWR-Mitgliedschaft Liechtensteins kann die Regierung
festhalten, dass der Integrationsstatus Liechtensteins derzeit als angemessen bewertet wird und als
beste Startposition für ein allenfalls notwendig werdendes anderes Integrationsszenario. "Dennoch
darf die Dynamik in- und ausserhalb des EWR, dabei insbesondere bezüglich der integrationspolitischen
Entwicklungen in der EU, in den Ländern unserer EFTA-Partner und allen voran in der Schweiz, nicht unterschätzt
werden. Die Regierung beobachtet die Entwicklungen sehr genau, um zum richtigen Zeitpunkt die geeigneten
Weichenstellungen vornehmen zu können", so Regierungschef Klaus Tschütscher. Bezug
des Berichts Der Bericht und Antrag der Regierung an
den Landtag des Fürstentums Liechtenstein betreffend 15 Jahre Mitgliedschaft des Fürstentums Liechtenstein
im Europäischen Wirtschaftsraum kann bei der Regierungskanzlei (Telefon +423 236 60 30) oder im Internet
unter www.bua.llv.li bezogen werden. Kontakt: Stabsstelle
EWR Andrea Entner-Koch, Leiterin T +423 236 60 37 |