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20.04.2009
Viel Schall um schädlichen Rauch
Lockerung des strikten Rauchverbots nach zehn Monaten
 

Nach zehn Monaten mit einem absoluten Rauchverbot darf in der Gastronomie Liechtensteins ab dem 24. April zumindest eingeschränkt wieder geraucht werden. Landtag und Stimmvolk haben damit Selbstbestimmung und Eigenverantwortung höher gewichtet als den kategorischen Schutz vor den Folgen des Passivrauchens.

Das Szenario in den Gaststätten Liechtensteins mutete schon beinahe südländisch an. Nie zuvor waren vom Sommer bis spät in den Herbst hinein die Gartenterrassen so gut besucht wie im letzten Jahr, und sogar in den kalten Wintermonaten sah man immer wieder Menschentrauben, die sich unerschrocken im Aussenbereich der Lokale aufhielten. Nicht ganz typisch für ein Land, in welchem heisse Tage, milde Abende und laue Nächte zumindest statistisch eher die Ausnahme als die Regel darstellen.

Doch Statistik hin oder her – im vergangenen Jahr war zwischen Balzers und Ruggell alles ein bisschen anders. Da gab es plötzlich Restaurantbesucher, die die Innenräume der Lokale mieden, um dem seit 1. Juli 2008 geltenden strikten Rauchverbot zu entgehen. Andere liessen sich zwar drinnen nieder, sprengten aber immer wieder ihre Tischrunden, indem sie sich in regelmässigen Abständen nach draussen begaben, um allein oder in Gruppen zu rauchen.

Selbstdeklaration statt absolutes Rauchverbot

Eine zweite Auflage dieser für Liechtenstein aussergewöhnlichen Open-air-Saison wird es in absehbarer Zeit allerdings kaum mehr geben. Denn nach zehn Monaten mit einem im regionalen und internationalen Vergleich recht strengen Nichtraucherschutzgesetz hat sich das Liechtensteiner Stimmvolk wieder für eine Lockerung der Bestimmungen ausgesprochen. In wenigen Tagen wird für die Gastronomie anstelle des absoluten Verbots neu die so genannte Selbstdeklaration gelten und jeder Gastwirt kann dann frei entscheiden, ob er seinen Betrieb gänzlich rauchfrei führen will oder ob in einem seiner Gasträume das Rauchen erlaubt sein soll.

Sonderregelung nur für Gastronomie

Mit Ausnahme der Gastronomie war für keinen anderen Bereich, in dem das Nichtraucherschutzgesetz Gültigkeit hat, eine Sonderregelung notwendig. Ganz im Gegenteil. Das strikte Rauchverbot für öffentlich zugängliche geschlossene Räume wie Schulen, Krankenhäuser, Kinos, Museen, Ladenlokale, Züge und Busse war zu keiner Zeit kritisiert worden und seine Umsetzung funktionierte vom ersten Tag an problemlos. Ganz anders jedoch in der Gastronomie. Bis es hier zur Lösung kam, die dieser Tage in Kraft treten wird, ertönte bisweilen sehr viel Schall um den Zigarettenrauch.

Kontroverse Diskussion

Bereits vor seiner Verabschiedung durch den Landtag im November 2007 war das Thema rauchfreie Gastronomie immer wieder in der Öffentlichkeit thematisiert und kontrovers diskutiert worden. Für die Einen stellte der konsequente Nichtraucherschutz eine zu einschneidende Bevormundung der Raucher dar. Für die Anderen hingegen war der Schutz der Nichtraucher und insbesondere des Gastronomiepersonals unverhandelbar. So prallten die Fronten heftig und unversöhnlich aufeinander, was dazu führte, dass sich auch in den Monaten zwischen der Verabschiedung und dem Inkrafttreten des Gesetzes keine Ruhe einstellte.

Bald schon war von Umsatzeinbussen der Betriebe und der Zulieferer die Rede und es wurden Stimmen laut, dass nicht wenige Gaststätten vor dem Aus stünden, wenn erst die sommerliche Open-air-Saison vorüber sei. Insbesondere wurde darüber hinaus der drohende Verlust der Stammtischkultur angeprangert sowie die ungleichen Wettbewerbsbedingungen im Vergleich mit den benachbarten Regionen der Schweiz und Österreichs, wo der Nichtraucherschutz teilweise deutlich weniger restriktiv ausgestaltet ist. Weitere Kritik zielte darauf, dass es sich mit dem totalen Rauchverbot in der Gastronomie um einen zu massiven Eingriff in die Wirtschaft handle und damit ein weiterer Baustein hin zur Verbotsgesellschaft gesetzt werde.

Initiative des Gastronomieverbands

Bestärkt durch die breite Front des Widerstands formierte sich aus den Reihen der Gastronomie bereits nach wenigen rauchfreien Monaten ein Komitee, das ein Initiativbegehren zur Liberalisierung des strengen Gesetzes formulierte. Verlangt wurde eine Regelung, die die Selbstdeklaration der Betriebe möglich machte. Es sollte jedem Betriebsinhaber freigestellt sein, sein Lokal als Nichtraucher- oder zumindest teilweise als Raucherlokal zu führen, so dass es in der persönlichen Freiheit jedes Einzelnen läge, zu entscheiden, welche Lokale er aufsuchen möchte und welche nicht.

Sinneswandel im Landtag

Dass die Initiative ergriffen wurde, war angesichts der Vorgeschichte nicht weiter verwunderlich. Ihre positive Behandlung im November-Landtag 2008 stellte da schon viel eher eine Überraschung dar. Mit 15:10 Stimmen sprach sich der Landtag dafür aus, das geltende Gesetz im Bereich der Gastronomie zu lockern. Entgegen der Haltung vor Jahresfrist, erachtete jetzt die Mehrheit des Parlaments das absolute Rauchverbot als zu grosse Einschränkung des Selbstbestimmungsrechts des Einzelnen. Der Schutz vor dem Passivrauchen müsse zwar weiterhin oberste Priorität geniessen, hiess es, er könne mittels Deklarationspflicht und mit der Einrichtung von Raucher- bzw. Nichtraucherräumlichkeiten allerdings ausreichend gewährleistet werden.

Referendum gegen den Landtagsbeschluss abgelehnt

Was die Einen freute, stiess bei den Anderen auf wenig bis gar kein Verständnis. Schliesslich war es die oppositionelle Freie Liste, welche die Lockerung des geltenden Rauchverbots aktiv bekämpfte und wenige Tage vor Weihnachten ein Referendumsbegehren um Durchführung einer Volksabstimmung über die vom Landtag verabschiedete Abänderung des Gesetzes einreichte. Das Volk sollte das letzte Wort in der Frage der rauchfreien oder eben nicht rauchfreien einheimischen Gastronomie haben.

Ab 24. April darf wieder geraucht werden

Bei der Volksabstimmung am 29. März 2009 schlossen sich 52,2% der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Mehrheit des Landtags an. Das Referendum der Freien Liste wurde abgelehnt und die beschlossene Lockerung des Rauchverbots bestätigt. Ab dem 24. April 2009 sind die Restaurantbesitzer nun angehalten, ihre Betriebe zu deklarieren.

 
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