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Fürstentum Liechtenstein
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FAQ - Fürstentum & Kleinstaat 

1. Seit wann gibt es Liechtenstein und woher kommt der Name? Ankerlink
2. In welchen wirtschaftlichen Bereichen ist das Fürstenhaus von Liechtenstein tätig? Ankerlink
3. Was ist das Besondere an Liechtenstein’s Verfassung? Ankerlink
4. Wo erhalte ich den Verfassungstext und Gesetzestexte? Ankerlink
5. Darf ich das Staatswappen für Publikationen verwenden und nutzen? Ankerlink
6. Hat Liechtenstein ein Militär? Ankerlink
7. Hat Liechtenstein die gleichen staatlichen Institutionen wie ein grosser Staat? Ankerlink
8. Welche Prioritäten hat die liechtensteinische Aussenpolitik? Ankerlink
9. In welchen internationalen Organisationen ist Liechtenstein Mitglied? Ankerlink
10. Kommt eine EU-Mitgliedschaft für Liechtenstein mittelfristig in Frage? Ankerlink



1. Seit wann gibt es Liechtenstein und woher kommt der Name?

Antwort: Die Geschichte Liechtensteins als Fürstentum Liechtenstein beginnt im Jahre 1719, als Kaiser Karl VI. die Herrschaft Schellenberg und die Grafschaft Vaduz vereinigte und zum Reichsfürstentum mit dem Namen Liechtenstein erhob. Im Jahr 1806 wurde Liechtenstein Mitglied des Rheinbundes und erhielt die Souveränität, die es bis heute beibehalten hat. Im Jahr 2006 feiert Liechtenstein daher „200 Jahre Souveränität Fürstentum Liechtenstein“.

Die Geschichte des Hauses Liechtenstein reicht weit in das Mittelalter zurück. Die Familie von Liechtenstein zählt zu den ältesten österreichischen Adelsfamilien. Im Jahre 1136 wird mit Hugo von Liechtenstein erstmals ein Träger dieses Namens in den Urkunden erwähnt.

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www.fuerstenhaus.li

2. In welchen wirtschaftlichen Bereichen ist das Fürstenhaus von Liechtenstein tätig?

Antwort: Die Fürsten von Liechtenstein sind seit langem erfolgreiche Unternehmer und sind in unterschiedlichen Bereichen wie etwa dem Bankenwesen oder dem Guts- und Forstwesen tätig. Mehr Informationen dazu finden Sie unter www.fuerstenhaus.li

Das Fürstenhaus von Liechtenstein besitzt darüber hinaus die grösste private Kunstsammlung in Europa. Eine kleine Auswahl erlesener Objekte aus den Fürstlichen Sammlungen werden in Vaduz im Kunstmuseum in Form von thematischen Wechselausstellungen präsentiert.

Besichtigen Sie die Fürstlichen Sammlungen und die Ausstellungen im Internet.
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3. Was ist das Besondere an Liechtenstein’s Verfassung?

Antwort: Der Staatsaufbau ist durch den Dualismus von Fürst und Volk charakterisiert. Es dominiert weder das monarchische noch das demokratische Prinzip. Fürst und Volk stehen auf gleicher Stufe nebeneinander.
Artikel 2 der liechtensteinischen Verfassung besagt: „Das Fürstentum ist eine konstitutionelle Erbmonarchie auf demokratischer und parlamentarischer Grundlage; die Staatsgewalt ist im Fürsten und im Volke verankert ...".

4. Wo erhalte ich den Verfassungstext und Gesetzestexte?

Antwort: Die Verfassung sowie Gesetzesbestimmungen stehen unter www.gesetze.li kostenlos zum download bereit. Die wichtigsten Gesetze sind auch als PDF Datei unter www.llv.li-gesetze-a-z.htm erhältlich.
Bei Fragen kontaktieren Sie bitte die Regierungskanzlei:
Regierungsgebäude, Peter-Kaiser-Platz 1, 9490 Vaduz
Tel. +423 236 60 35, Fax +423 236 65 97, E-Mail: info@rk.llv.li

5. Darf ich das Staatswappen für Publikationen verwenden und nutzen?

Antwort: Die Verwendung des Staatswappens ist bewilligungspflichtig. Für die Bewilligung ist die Regierungskanzlei, Tel. +423 236 60 36, zuständig:

Informationen über das Staatswappen:
http://www.llv.li/amtsstellen/llv-rk-amtsgeschaefte-wappen_und_farben.htm

6. Hat Liechtenstein ein Militär?

Antwort: Liechtenstein schuf 1868 sein Militär ab und blieb im Ersten und im Zweiten Weltkrieg neutral. Liechtenstein verfolgt eine unabhängige und aktive Aussenpolitik.
Das Land pflegt enge bilaterale Beziehungen mit vielen Staaten und beteiligt sich an multilateraler Zusammenarbeit auf regionaler und globaler Ebene, besonders durch seine Mitgliedschaft in internationalen Organisationen.

7. Hat Liechtenstein die gleichen staatlichen Institutionen wie ein grosser Staat?

Antwort: Im Prinzip ja. Das liechtensteinische Parlament, der Landtag, beschliesst Gesetze (Legislative). Die fünfköpfige Kollegialregierung leitet die Staatsgeschäfte (Exekutive). Die Gerichtsbarkeit in Zivil- und Strafsachen wird in erster Instanz durch das Landgericht, in zweiter Instanz durch das Obergericht und in dritter und letzter Instanz durch den Obersten Gerichtshof ausgeübt.

8. Welche Prioritäten hat die liechtensteinische Aussenpolitik?

Antwort: Die Hauptaufgaben der liechtensteinischen Aussenpolitik liegen in der Wahrung der Unabhängigkeit und Sicherheit des Landes und der Ordnung seiner völkerrechtlichen Beziehungen. Die Pflege der bilateralen Beziehungen mit anderen Staaten sowie die multilaterale Zusammenarbeit in internationalen Organisationen stehen dabei im Vordergrund.

Leitlinien der internationalen Zusammenarbeit sind die Wahrnehmung der eigenen Staatsinteressen, der Schutz der Landesangehörigen sowie die Solidarität mit der internationalen Staatengemeinschaft. Liechtenstein engagiert sich daher besonders in der Menschenrechtspolitik, bei der Weiterentwicklung des Völkerrechts, der Entwicklungszusammenarbeit, der internationalen humanitären Hilfe einschliesslich der Katastrophenhilfe sowie in einzelnen Bereichen der internationalen Umweltpolitik.

9. In welchen internationalen Organisationen ist Liechtenstein Mitglied?

Antwort: Liechtenstein ist Mitglied in folgenden internationalen Organisationen (in chronologischer Reihenfolge, mit dem Beitrittsjahr in Klammern):

Internationaler Gerichtshof in Den Haag (1950)
Weltpostverein (1962)
Internationale Fernmeldeunion (1963)
Internationale Atomenergie-Organisation (1968)
Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (1975 Unterzeichnung der KSZE-Schlussakte von Helsinki)
Europarat (1978)
Vereinte Nationen (1990)
Europäische Freihandelsassoziation (1991)
Europäischer Wirtschaftsraum (1995)
Welthandelsorganisation (1995)

10. Kommt eine EU-Mitgliedschaft für Liechtenstein mittelfristig in Frage?

Antwort: Die Mitgliedschaft Liechtensteins im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) – als Anbindung an Europa – kann als bestmögliche und grössenverträglichste Lösung betrachtet werden. Somit steht ein mittelfristiger EU-Beitritt nicht zur Diskussion.

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