Das Gesundheitswesen Liechtensteins entspricht heute dem eines modernen Staats. Eine Krankenversicherung ist ab dem 16. Lebensjahr obligatorisch. Im Verhältnis zur Wohnbevölkerung ist die Versorgung aufgrund der Menge von Allgemeinmedizinern sowie Fachärzten ausgezeichnet. Stationäre Behandlungen erfolgen im eigenen Landeskrankenhaus oder im benachbarten Ausland durch sogenannte Vertragsspitäler.
Die Gesundheitsversorgung ist eng verknüpft mit der wirtschaftlichen und sozialen Lage Liechtensteins. Das erste Gesetz (Sanitätsgesetz) stammt aus dem Jahr 1874. Darin sind die Pflichten des Landesphysikus' und des Landestierarztes enthalten. Die beiden fungieren als Sachverständige für die Regierung. Der Landesphysikus ist etwa für die Überwachung der Hausapotheken und die Ausbildung der Hebammen tätig.
In der Verfassung von 1921 ist die Sorge um die Krankenpflege und die Bekämpfung des Alkoholismus' als Staatsaufgabe festgelegt. Das zweite grosse Sanitätsgesetz wurde 1945 erlassen, nachdem bereits 1935 die Schulgesundheitspflege und 1942 die Schulzahnpflege eingeführt wurden. Seit 1977 gibt es Vorsorgeuntersuchungen, vor allem für werdende Mütter und Kleinkinder. 2004 erscheint das Ärztegesetz und das Amt für Gesundheit wird errichtet. Dieses Amt koordiniert seitdem im Auftrag der Regierung das gesamte Gesundheitswesen.