Als Kleinstaat im Zentrum Europas ist Liechtenstein etwas Spezielles. Das Land ist eine Monarchie und das Staatsoberhaupt, der Fürst, vertritt das Land in vielfältiger Weise, vor allem gegen aussen. Gleichzeitig sieht die Verfassung zwei direktdemokratische Elemente, die Initiative und das Referendum, vor. Die legislative Gewalt liegt beim Parlament, die exekutive Gewalt bei der Regierung. Der Fürst verfügt über das Recht der Gesetzessanktion. Die Judikative wird in Liechtenstein Landgericht genannt; der Oberste Gerichtshof ist die höchste Instanz.
Das Fürstentum Liechtenstein ist eine konstitutionelle Erbmonarchie auf demokratisch-parlamentarischer Grundlage. Die Staatsgewalt wird von...
Die Fürsten von Liechtenstein stammen ursprünglich aus Niederösterreich. Sie kauften 1699 die Herrschaft Schellenberg und 1712 die Grafschaft...
Das Liechtensteiner Parlament wird Landtag genannt. 25 Abgeordnete bilden zusammen mit dem Fürsten die Legislative. Das Parlament als...
Seit seiner Unabhängigkeit im Jahr 1806 hat sich Liechtenstein im Rahmen seiner Aussenpolitik darum bemüht, im Verbund mit anderen Staaten...
Die Verwaltung des Staates besteht heute aus 46 Einrichtungen, davon 19 Ämter. Sie sind grösstenteils der Regierung unterstellt. Die Grösse der...