Die Judikative der Neuzeit beginnt in Liechtenstein 1809. Damals wurde die Landammannverfassung durch zwei Instanzen ersetzt: Das Obergericht in Vaduz (Regierung) und die fürstliche Hofkanzlei in Wien (Appellationsgericht). Die Aufnahme in den Deutschen Bund 1815 erforderte eine dritte Instanz (Oberlandesgericht). Die Gewaltenteilung erfolgte 1871.
Mit der Verfassung von 1921 wurden alle Instanzen ins Land verlegt. Wien und Innsbruck wurden Obergericht bzw. Oberster Gerichtshof in Vaduz. Der mit fünf Richtern besetzte Oberste Gerichtshof ist die höchste gerichtliche Instanz. Entscheidungen der Regierung konnten bei der Verwaltungsbeschwerde-Instanz angefochten werden. Der Staatsgerichtshof, wie er in der Verfassung von 1921 festgeschrieben war, wurde 1925 eingerichtet.
Bei der Verfassungsrevision von 2003 wurde das Gerichtswesen geändert. Die richterlichen Tätigkeiten und das Bestellungsverfahren für Richter wurden zusammengefasst und gelten nun für alle Gerichte (Richterbestellungsgesetz). Das Gerichtswesen umfasst die ordentlichen Gerichte, den Verwaltungsgerichtshof und den Staatsgerichtshof.