Das Liechtensteiner Parlament wird Landtag genannt. 25 Abgeordnete bilden zusammen mit dem Fürsten die Legislative. Das Parlament als Volksvertreter und das Fürstenhaus, vertreten durch den Landesfürsten, sind die gesetzgebenden Gewalten in Liechtenstein. Bei Uneinigkeit zwischen diesen entscheidet eine Volksabstimmung.
Das Parlament (der Landtag) wird alle vier Jahre vom Volk gewählt. Das Volk wird von 25 Parlamentarierinnen und Parlamentariern (Landtagsabgeordnete) vertreten. Politisch gliedert sich Liechtenstein in die zwei Wahlkreise Oberland und Unterland. Die im Parlament beschlossenen Gesetze bedürfen der Sanktion des Fürsten, der Gegenzeichnung durch den Regierungschef sowie der Veröffentlichung in einem Landesgesetzblatt. Ohne Sanktionierung durch den Fürsten binnen sechs Monaten tritt das Gesetz nicht in Kraft und gilt von ihm als verweigert.
Zwei historisch gewachsene Parteien (Fortschrittliche Bürgerpartei und Vaterländische Union) und drei Oppositionsparteien (Freie Liste, DU und Demokraten Pro Liechtenstein) bewerben sich um die 25 Sitze im Parlament. Die Freie Liste ist seit ihren Anfängen (1985) zu einem festen Bestandteil der politischen Landschaft geworden, 1993 zog sie erstmals in den Landtag ein. DU (Die Unabhängigen für Liechtenstein) kandidierte als Splitterpartei 2013 erstmals und erreichte auf Anhieb vier Sitze. Die im September 2018 gegründete politische Partei «Demokraten Pro Liechtenstein» (DPL) ging aus einer Abspaltung von der Partei DU – Die Unabhängigen für Liechtenstein hervor.
Noch vor ca. 20 Jahren war die Parteizugehörigkeit sozusagen "vererbt", eine Familie war rot oder schwarz. Dies hat sich in der Zwischenzeit geändert, sodass bei einer Sachabstimmung weniger die Partei, sondern eher die Sache im Vordergrund steht.