Liechtenstein unterstützt das internationale BEPS-Projekt gegen Steuervermeidung in multinationalen Unternehmen. Nun wird erarbeitet, welche nationalen Gesetzesänderungen hierfür nötig sind.
Die Regierung hat laut Medienmitteilung die Steuerverwaltung beauftragt, in einem Vernehmlassungsbericht auszuarbeiten, wie das Steuergesetz in Bezug auf das BEPS-Projekt angepasst werden muss. Geplant sei, die Massnahmen gegen Steuervermeidung in multinationalen Unternehmen noch 2016 dem Landtag zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Pläne stehen im Kontext der Pläne der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und der G20-Staaten, die sogenannte Aushöhlung der Steuerbasis und künstliche Gewinnverlagerung (Base Erosion and Profit Shifting BEPS) zu erschweren. Dabei sollen international anerkannte Regeln die Steuerbasis der Länder schützen und Rechtssicherheit für Steuerzahler schaffen. Liechtenstein stehe dazu, neue globale Standards in seinem Steuerrecht zu berücksichtigen, heisst es. Dabei werde jedoch die Bedeutung gleicher Wettbewerbsvoraussetzungen unter den Ländern betont.
Der Vernehmlassungsbericht wird laut Mitteilung insbesondere die Anpassung des Steuergesetzes in fünf Punkten bearbeiten. Es gehe um die Einführung des Korrespondenzprinzips für Dividenden, die Einführung einer Rechnungslegung nach Ländern für Konzerne einer bestimmten Grösse und eine Regelung in Bezug auf Transferpreise. Zudem werde eine Übergangsregelung für die bestehende Lizenz-Box bis Ende 2020 und die Aufnahme des Begriffs Ruling samt Kosten- und Rechtsfolgen behandelt.