Liechtenstein und Island haben die Gespräche in Bezug auf ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) erfolgreich abgeschlossen. Die Liechtensteiner Steuerverwaltung hat das DBA bereits abgezeichnet.
Im Herbst 2015 seien die Verhandlungen aufgenommen worden, heisst es in einer entsprechenden Medienmitteilung. Mithilfe des Abkommens regeln Liechtenstein und Island die Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung bei den Einkommens- und Vermögenssteuern. Berücksichtigt werde dabei, dass beide Länder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehören. Unter anderem bestimme es, wie Vermögensstrukturen, Investmentfonds, Pensionsfonds und gemeinnützige Organisationen behandelt werden. Falls schwierige Doppelbesteuerungsfälle auftauchen, greift laut Mitteilung eine vereinbarte Schiedsklausel.
In der Regierungsmitteilung wird betont, dass das paraphierte DBA sich am internationalen OECD-Standard orientiere. Zudem berücksichtige es die Ergebnisse des BEPS-Projektes der OECD und der G20-Länder, die sich gegen die Steuervermeidung im grenzüberschreitenden Kontext richtet. Der Abkommenstext wird letztlich erst nach der Unterzeichnung veröffentlicht.
Wie einer aktualisierten Auflistung der Liechtensteiner Steuerverwaltung zu entnehmen ist, hat Liechtenstein bereits Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) und Steuerinformationsaustauschabkommen (TIEA und AIA) mit weit über 40 Staaten abgeschlossen.