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Registrierung nach Blockchain-Gesetz beginnt

8. Januar 2020

Das liechtensteinische Blockchain-Gesetz ist Anfang Jahr in Kraft getreten. Die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) registriert und überwacht Anbieter, die entsprechende Dienstleistungen erbringen. Nun beginnt die Registrierung.

 

Das liechtensteinische Gesetz über Token und sogenannte VT-Dienstleister sowie die dazugehörigen Verordnungen sind auf den 1. Januar in Kraft getreten. Dieses Blockchain-Gesetz regelt die Anforderungen für die Erbringung von Dienstleistungen, die auf vertrauenswürdigen Technologien (VT) beruhen. Zu diesen Technologien gehört die Blockchain.

 

Die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein FMA übernimmt die Registrierung und Aufsicht über die Anbieter. Wie es in einer Mitteilung schreibt, hat sie die entsprechenden Antragsformulare und Wegleitungen auf ihrer Internetseite zugänglich gemacht. Anbieter, die bereits solche Dienstleistungen erbringen, müssen dies der FMA melden.

 

Das Blockchain-Gesetz soll Rechtssicherheit für Anbieter und Kunden schaffen und den Kundenschutz verbessern. Es regelt auch die Einhaltung der Sorgfaltspflichten zur Bekämpfung der Geldwäscherei. stk

 

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