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Schutzkonzepte für Betriebe

24. April 2020

Bislang wurden insgesamt nach wie vor 81 Personen, die in Liechtenstein wohnhaft sind, positiv auf COVID-19 getestet. Die Regierung setzt weiterhin alles daran, eine unkontrollierte Ausbreitung des Coronavirus und damit eine Überlastung des Gesundheitswesens zu verhindern.

Die Regierung hat in der letzten Woche entschieden, dass ein erstes Bündel von Massnahmen, die als Reaktion auf das Coronavirus erlassen wurden, ab dem 27. April 2020 gelockert wird. Diejenigen Betriebe, die wieder geöffnet werden dürfen, müssen das Übertragungsrisiko minimieren und über ein Schutzkonzept verfügen. In diesem muss dargestellt werden, wie die Hygiene- und Verhaltensregeln der Regierung und das Amtes für Gesundheit umgesetzt werden. Das Amt für Gesundheit und das Amt für Volkswirtschaft legen die gesundheits- und arbeitsrechtlichen Vorgaben für die Schutzkonzepte fest und erklärten in diesem Zusammenhang die am Donnerstag bekannt gegebenen Schweizer Vorgaben auch in Liechtenstein als verbindlich anwendbar. Die Vorgaben sind unter https://backtowork.easygov.swiss/ abrufbar. Es ist keine behördliche Bewilligungspflicht der einzelnen Schutzkonzepte vorgesehen. Die zuständigen Vollzugsorgane sind jedoch ermächtigt, einzelne Einrichtungen zu schliessen, falls kein ausreichendes Schutzkonzept vorliegt oder dieses nicht eingehalten wird.
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